Nachbarschaftskrieg - Häufige Streitthemen unter Nachbarn und Lösungsmöglichkeiten

Ein schöner Garten sorgt nicht immer nur für Idylle. Häufig kommt es um die grüne Oase zu Stress mit dem Nachbarn. Doch auch auf "Balkonien" kommen Nachbarschaftsstreits vor, denn auch hier wird gerne mal gegrillt oder eine Party veranstaltet. Letzteres gilt natürlich auch für Wohnung und Haus. Lesen Sie alles Wissenswerte zum Thema Streit unter Nachbarn und informieren Sie sich über rechtliche Vorgaben.

Von Claudia Rappold

Die Gartensaison bringt nicht immer nur Freude mit sich. So kann der Garten, doch ebenso der Balkon, aus unterschiedlichen Gründen zum Zankapfel zwischen den Nachbarn werden.

Innerhalb der eigenen vier Wände spielt beispielsweise die Ruhestörung als Streitthema oftmals eine Rolle. Im Folgenden gehen wir auf typische Streitthemen zwischen Nachbarn ein.

Gartennutzung

Streit um den Garten hat die verschiedensten Ursachen. Vor allem in Mehrfamilienhäusern kommt es häufig zu Auseinandersetzungen um die Nutzung des Gartens.

Geregelt wird die Gartennutzung zumeist in den Mietverträgen. So kann beispielsweise ein Vermieter einem Mieter die alleinige Nutzung des Gartens übertragen, wenn dieser dafür den Rasen und die Beete pflegt.

Grillen

Ein Thema, das im Sommer besonders häufig die Gemüter erhitzt, ist das Grillen im Garten. So fühlt sich so mancher Nachbar durch Gerüche, Rauch und Qualm erheblich gestört. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch die Häufigkeit der Geruchsbelästigung.

Normalerweise ist Grillen grundsätzlich erlaubt, wenn es dadurch nicht zu starken Beeinträchtigungen der Nachbarn kommt. Zudem hat der Gesetzgeber festgelegt, dass bis zu 16 Grillpartys pro Jahr gestattet sind.

Häufige Lärm- & Geruchsbelästigung im Sommer kann manchen Nachbarn wütend machen
Häufige Lärm- & Geruchsbelästigung im Sommer kann manchen Nachbarn wütend machen

Bäume

Zum Zankapfel werden häufig auch Bäume an der Grundstücksgrenze. Von den Bäumen fallen nicht nur Blätter herunter, sondern auch Früchte.

Außerdem können sich Wurzeln oder Zweige auf dem Nachbargrundstück verbreiten. Manchmal fühlt sich der Nachbar gestört, wenn ihm ein großer Baum die Sicht verdeckt. Wenn Nachbars Bäume den eigenen Garten überschatten, ist das sehr ärgerlich und beeinträchtigt die Nutzqualität des Gartens.

Bei überwachsenden Wurzeln oder überhängenden Zweigen darf der Nachbar sie an der Grenze seines Grundstücks zurechtschneiden. Das gilt jedoch nur dann, wenn eine Beeinträchtigung vorliegt.

Prinzipiell kann der Nachbar auch eine Beseitigung durch den Besitzer des Baums verlangen. Bei herunterfallenden Früchten oder Blättern muss der Nachbar hingegen selbst für deren Beseitigung sorgen, wenn er sich dadurch gestört fühlt.

Dafür darf er die gesammelten Früchte dann aber auch selbst verwerten. Hängen die Früchte jedoch noch an den Zweigen, dürfen sie selbst dann nicht gepflückt oder abgeschüttelt werden, wenn sie in das eigene Grundstück hineinragen.

Zuerst sollte man das Gespräch mit dem Nachbar suchen, um eine für beide Parteien annehmbare Lösung zu finden. In den meisten Fällen wird der Nachbar ein Einsehen haben und die Äste so gut es geht zurückschneiden. Die Sachlage wird schwieriger, wenn ein Baum eventuell sogar gefällt werden muss.

Die Gesetzeslage

Eigentlich gibt es Gesetze, wie gepflanzt werden darf. Da sind die einzuhaltenden Abstände genau geregelt. Diese Regelung unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern. Aber es gibt alte Baumbestände, die dann vielleicht genau auf der Grenze stehen.

Generell gilt, dass jeder Grundstücksnachbar vom anderen verlangen kann, dass Bäume, die nicht den erforderlichen Abstand haben, zurückgeschnitten oder beseitigt werden müssen.

Schwieriger wird die Sachlage, wenn der Eigentümer die Anpflanzung des Nachbarn schon einige Jahre geduldet hat. Ein junger Baum an der Grenze stört noch nicht, aber in einigen Jahren wird er mehr Licht wegnehmen.

Deshalb sollte man die Anpflanzung des Gartennachbarn überwachen und sich auch Gedanken über den zukünftigen Sachverhalt machen. Treffen die Nachbarn Vereinbarungen, empfiehlt es sich, diese schriftlich niederzulegen.

In bestimmten Fällen hat der Nachbar auch ein Abschneiderecht, wenn der Überhang des Baumes, die Nutzung seines Gartens stark beeinträchtigt und der Nachbar nicht reagiert. Da sollte man sich aber, des lieben Friedens willen, genau erkundigen sowie rechtlich absichern und in jedem Fall vorher den Dialog mit dem Nachbarn suchen, sonst kann die Situation eskalieren.

Die Gesetze zwischen Nachbarn an der Grundstücksgrenze und damit auch die Pflanzabstände, werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es gibt eine Baumschutzsatzung und ein Pflanzenschutzgesetz, welche beachtet werden müssen. Dann gibt es noch Gesetze, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden und im Nachbarschaftsrecht geregelt werden.

In schwierigen Fällen, bei denen keine Einigung gefunden wird, kann das Schiedsamt eingeschaltet werden. Dies erspart den Gang vor Gericht. Die Adresse kann man von der Gemeindeverwaltung und dem Amtsgericht erfahren. Das kann unter Umständen viel Ärger und vor allen Dingen Kosten ersparen. Ansonsten bleibt nur der Gang vor den Richter und dieser wird im Einzelfall entscheiden.

Grosse Bäume an der Grundstücksgrenze können Schmutz und Schatten in Nachbars Garten verursachen
Grosse Bäume an der Grundstücksgrenze können Schmutz und Schatten in Nachbars Garten verursachen

Grundstücksgrenze

Ein weiteres Streitthema ist die Grundstücksgrenze. Meistens werden die Grundstücke jedoch durch Zäune, Hecken oder Mauern klar voneinander abgegrenzt. Ist dies nicht der Fall, gilt, dass je die Hälfte des Grundstücks einem Eigentümer gehört, sodass jeder für die Instandhaltung seiner Hälfte verantwortlich ist.

Manche Menschen fühlen sich auch durch das Aussehen des Nachbargartens gestört. Einen Anspruch darauf, dass ein Garten vom Nachbarn besonders gepflegt oder gestaltet werden muss, gibt es jedoch nicht.

Verschiebung der Grenze

Zunächst einmal kommt es immer wieder vor, dass Grenzpunkte versetzt werden. Besonders prekär wird die Lage dann, wenn diese neue und willkürlich festgelegte Grenze bebaut oder bepflanzt wird. Zu einer solchen Verlegung der Grenzpunkte kommt es häufig, sobald der Besitzer des Nachbarhauses wechselt oder das Haus einige Zeit leer steht.

Eine solche Unstimmigkeit lässt sich mit Hilfe des Vermessungsamtes klären. So können bei diesem die exakten Koordinaten des eigenen Grundstücks abgefragt werden. Daraufhin kann dies mit der aktuellen Grundstücksverteilung verglichen werden.

Sollte sich dabei herausstellen, dass es tatsächlich zu einer Verschiebung der Grundstücksgrenze gekommen ist, kann der Nachbar zunächst einmal zur Rede gestellt werden. Zeigt sich dieser dann uneinsichtig, dann können rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Bepflanzung der Grenze

Des Weiteren sorgt häufig die Bepflanzung einer Grundstücksgrenze für Konflikte. Der Klassiker sind dabei Hecken, da diese wie ein Zaun fungieren und gleichzeitig einen Sichtschutz bieten. In diesem Fall kann festgehalten werden, dass jede Partei jene Teile der Bepflanzung pflegen müssen, welche sich auf ihrer Grundstücksseite befinden.

Im Falle einer Hecke bedeutet dies, dass diese durch beide Parteien geschnitten werden muss. Daran ändert sich auch nichts, wenn eine Partei erst später hinzugezogen und nicht für die Einpflanzung der Hecke verantwortlich ist.

Anders gestaltet sich das Ganze bei Bäumen, welche auf einem Grundstück stehen und in das andere hineinragen. In diesem Fall hat natürlich der Besitzer des Baumes die Pflicht den Baum so zu schneiden oder gegebenenfalls zu fällen, dass dieser nicht mehr in das Grundstück des Nachbarn ragt.

Die Hecke auf der Grundstücksgrenze muss von beiden Nachbarn gepflegt werden
Die Hecke auf der Grundstücksgrenze muss von beiden Nachbarn gepflegt werden

Bebauung der Grenze

Letztlich kommt es noch häufig zu Unstimmigkeiten an der Grundstücksgrenze, sobald der Rand des Grundstücks direkt bebaut wird. Dies ist nicht erlaubt und in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.

Zumeist gibt es in diesem Zusammenhang Regelungen, welche vorsehen, dass zwischen der Gebäudemauer und der Grundstücksgrenze mindestens drei Meter Abstand eingehalten werden müssen.

Insgesamt bietet die Grundstücksgrenze viel Konfliktpotential. Bevor man allerdings rechtliche Schritte einleitet, sollte sich zunächst einmal direkt an den Nachbarn gewandt werden.

Streitthemen, die den Balkon betreffen

Neben Streits, die sich auf den Garten beziehen, gibt es auch Diskussionen unter Bewohnern, die lediglich einen Balkon besitzen. Wie die Terrasse auch, zählt der Balkon zur Wohnung dazu; somit gilt hier im Prinzip auch das Wohnrecht: es ist erlaubt,

aufzustellen. Beim Trocknen der Wäsche sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Wäsche nicht über die Brüstung hinaus ragt. Übrigens ist das Wäschetrocknen auch dann auf dem Balkon gestattet, wenn in der Hausordnung ein Verbot aufgrund von ästhetischen Gründen aufgeführt ist.

Wer seinen Balkon zum Feiern und sonstige Outdoor-Abende nutzt, sollte die Nachtruhe beherzigen, welche ab 22 Uhr zu beachten ist. Rauchen ist erlaubt; natürlich sollte jedoch dabei nicht nach unten geascht werden.

Bei Feiern auf dem Balkon muss die Nachtruhe eingehalten werden
Bei Feiern auf dem Balkon muss die Nachtruhe eingehalten werden

In Sachen Grillen gibt es unterschiedliche Ansichten, wie oft dies auf dem Balkon genehmigt wird. Generell ist es jedoch erlaubt, wenn es im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten wird.

Im Bereich der Bepflanzung muss der Bewohner sich an Vorschriften halten: Blumenkästen, die am Balkon angebracht werden, müssen ordnungsgemäß befestigt werden, sodass sie keine Gefahr darstellen - auch nicht bei stärkstem Wind. Auch Topfpflanzen müssen sicher aufgestellt bzw. befestigt werden.

Ruhestörung

Zu den weiteren häufigen Streitthemen unter Nachbarn zählt die Ruhestörung; durch Lärm von nebenan fühlen sich viele Menschen schnell gestört. Zu den möglichen Ursachen zählen

Generell sollte man sich an die allgemein gültigen Ruhezeiten halten. Diese werden teils in den Mietverträgen unterschiedlich gehandhabt und sind teils gesetzlich festgelegt. An die Nachtruhe, die von 22 Uhr bis 7 Uhr gilt, muss sich jeder halten.

Mitunter wird man in einem Mietvertrag auch mit einer Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr konfrontiert. An Sonn- und Feiertagen sind Arbeiten wie das Rasenmähen oder das Heimwerken untersagt. Generell entgeht man einem Streit am besten, wenn man auf Zimmerlautstärke achtet.

Ein gesetzliches Verbot, Musikinstrumente zu spielen, gibt es nicht. Natürlich muss man sich an die vorgeschriebenen Ruhezeiten halten.

Gemeinschaftsaufgaben und -räume

In einem Mietshaus kommt es häufig zu Streits, die sich auf die gemeinschaftlichen Aufgaben sowie die Nutzung der Gemeinschaftsräume beziehen. In der Hausordnung werden die Arbeiten wie die Reinigung des Treppenhauses sowie beispielsweise das Schneeräumen geregelt; daran gilt es sich zu halten. Gleiches gilt für die gemeinschaftliche Nutzung von Waschraum und Keller.

Vor allem das Abstellen von Fahrrädern und Kinderwagen oder auch das Aufstellen von Blumentöpfen oder einer Garderobe im Treppenhaus sorgt häufig für Streits. Generell muss sich der Vermieter im Mietvertrag zu diesen Themen äußern; ein Fluchtweg muss jedoch immer freigehalten werden.

Haustiere

Auch ob die Haltung von Haustieren erlaubt ist, wird im Mietvertrag geregelt. Es gilt: Kleintiere wie Hamster, Kaninchen und Co. sind stets gestattet. Katzen und Hunde zählen jedoch nicht zu den Kleintieren. Hier muss der Vermieter individuell entscheiden, ob er deren Haltung genehmigt.

Stimmt er zu, müssen auch die Nachbarn damit leben, was jedoch oftmals zu Unstimmigkeiten führt, beispielsweise durch das Bellen eines Hundes oder das Herumstreunern der Nachbarskatze im eigenen Garten. Der Mieter muss seinen Hund insofern unter Kontrolle haben, dass dieser nicht ständig bellt - besonders in den vorgeschriebenen Ruhezeiten. Freilaufenden Katzen kann man den Zutritt zum Nachbarsgarten natürlich nicht verbieten - schwierig wird es jedoch, wenn das Tier es sich auf dem Auto bequem macht und möglicherweise den Lack beschädigt - Katzenbesitzer sollten für so einen Fall besser eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Hunde und Katzen müssen als Haustiere vom Vermieter genehmigt werden
Hunde und Katzen müssen als Haustiere vom Vermieter genehmigt werden

Lösungsmöglichkeiten

Ein Nachbarschaftsstreit kann also aus den unterschiedlichsten und aus besonders vielen Situationen heraus entstehen. Er geht allen Beteiligten auf die Nerven und sollte schnellstmöglich aus der Welt geschaffen werden. Der erste Schritt sollte stets sein, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen.

Eine gewisse Kompromissbereitschaft gehört zu einem friedlichen Zusammenleben einfach dazu. Doch was, wenn der Nachbar das ganz anders sieht? Wir zeigen, welche Möglichkeiten Sie im Falle akuter Streitigkeiten nutzen können.

In vielen Fällen kann man sich auf diese Weise einigen, ohne dass der Vermieter oder gar der Richter hinzugezogen werden müssen; schließlich wollen beide Parteien in der Regel ein harmonisches Verhältnis schaffen. Bei einem klärenden Gespräch sollte man stets auf einen freundlichen Tonfall achten.

Was uns auf die Nerven geht und was wir mühelos tolerieren können, ist die eine Sache. Welches Recht uns dabei zusteht, manchmal eine ganz andere. Für ein gutes Verhältnis zum Nachbarn sollte man daher Rücksicht nehmen und vielleicht nicht zwingend alles durchboxen, was rechtlich möglich ist.

Umgekehrt gilt dasselbe - selbstverständlich kann man auch vom Gegenüber eine gewisse Kompromissbereitschaft erwarten. Wenn sich jedoch eine oder beide Parteien permanent gestört fühlen oder bereits dicke Luft herrscht, dann sollte schleunigst gehandelt werden.

Außergerichtliche Einigungen oft wirksamer

Ganz grundsätzlich sind die Regeln fürs Zusammenleben nicht zuletzt auch im Nachbarschaftsrecht geregelt. Das Problem dabei: Zum einen sind die entsprechenden Gesetze abhängig vom jeweiligen Bundesland - und somit nicht immer einheitlich. Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise kennt aktuell gar kein solches Gesetz.

Und das nicht ohne Grund: Die Praxis hat vielfach gezeigt, dass außergerichtliche Einigungen oftmals die besten sind. Denn wer möchte noch mit einem Menschen im Haus wohnen, gegen den er zuvor vor Gericht gezogen ist? Oftmals verschärfen Gerichtsprozesse die Tonart noch.

Persönliches Gespräch oder Zuhilfenahme eines Mediators

Wenn die Situation noch nicht zu verfahren ist, hilft oftmals ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn. Hier ist es häufig hilfreicher, diesem die Lage darzustellen, statt nur zu beschreiben. So kann man ihn beispielsweise in seine Wohnung bitten, wenn er gerade die Musik laut aufgedreht hat - auf diese Weise erkennt der Nachbar am ehesten, dass ein Problem vorliegt.

Zusätzlich kann auch der Vermieter eingeschaltet werden. Dabei sollte man jedoch tunlichst vermeiden, den Nachbarn persönlich schlechtzumachen.

Wenn die Gegenseite für Gespräche kein Interesse zeigt, vielleicht sogar absichtlich provoziert oder auf seinem Recht beharrt, kann ein so genannter Mediator eingeschaltet werden. Einige Gerichte weisen Nachbarschaftsklagen sogar ab und verweisen auf die Möglichkeit einer solchen Mediation, bei der beide Parteienden Konflikt so neutral wie möglich besprechen. Wenn beide Seiten mitmachen, kann so oftmals eine gute Lösung gefunden werden.

Der Rat eines Anwalts

Wichtig: Eine Rechtsberatung kann ein solches Verfahren nicht ersetzen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte deshalb einen Rechtsanwalt mit entsprechender Spezialisierung aufsuchen. Ein Prozess ist dabei wie beschrieben oftmals der letzte Ausweg. Doch auch wenn es nicht zu einem Prozess kommt, bietet ein Rechtsanwalt persönliche Beratung zu den individuellen Möglichkeiten beim Nachbarschaftsstreit an.