Bei Vermietungen darf nur noch ein Viertel der Fläche des Balkons zur Wohnfläche gezählt werden

Von Marion Selzer
16. Mai 2012

Das Amtsgericht Flensburg hat in einer neuen Regelung beschlossen, wie viel Prozent der Balkonfläche bei Mietwohnungen zur Wohnfläche gezählt werden dürfen. Wurde früher oft die halbe Balkonfläche zum Wohnbereich hinzugezählt, darf jetzt nur noch ein Viertel berechnet werden.

Dieser Beschluss entstand aufgrund eines Rechstreits, bei dem ein Vermieter eine Mieterhöhung mit dem Anbau von Balkonfläche rechtfertigen wollte. Er habe dabei die Hälfte des Balkons zu der Wohnfläche gezählt. Das war den Richtern eindeutig zuviel. Die halbe Balkonfläche zu berechnen sei nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn es sich zum Beispiel um einen Wintergarten handelt.

In diesem Fall kam diese Ausnahmeregelung nicht zur Geltung. Der Vermieter durfte nur ein Viertel des Balkons zum Wohnraum hinzu zählen.