15. Juni 2011
Ein Balkon ist gerade in der Großstadt eine feine Sache. Man kann ihn begrünen, gemütlich gestalten und holt sich damit ein Stück Natur ins Heim. Nicht nur in den Sommermonaten kann man auf Balkonien auch grillen.
Doch das Grillen auf dem Balkon ist nicht überall erlaubt. In den meisten Fällen ist dies bereits im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt. Bei Eigentumswohnungen gibt es auch Hausordnungen, die das Grillen regeln. Es kann aber auch passieren, dass das Grillen erlaubt ist, sich Nachbarn aber an dem Grillgeruch oder der Rauchentwicklung stören. Immer wieder kommt es deshalb in der Grillsaison zu Nachbarschaftsstreit.
Wenn das Grillen im Mietvertrag verboten ist, muss man sich an dieses Verbot halten, denn man hat den Mietvertrag ja unterschrieben. Ist es erlaubt und die Nachbarn beschweren sich, steht eine Entscheidung an, ob man des lieben Friedens willen darauf verzichtet oder seine Rechte durchsetzt. Denn es gibt Gerichtsurteile, die von den Nachbarn eine gewisse Toleranz fordern und das Grillen auf dem Balkon erlauben.
Grillen ist in den Sommermonaten üblich und ein Verbot wird nur ausgesprochen, wenn es zu erheblichen Beeinträchtigungen kommt. Diese sind beispielsweise Lärm oder starke Rußentwicklung, so ein Sprecher eines Mieterbundes. Den Nachbarn zuliebe, sollte die Grillparty auf dem Balkon also nicht zu laut sein und die Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Durch das richtige Brennmaterial kann man eine starke Rußentwicklung vermeiden und mit den richtigen Anzündern kommt es auch nicht zu unangenehmem Spiritusgeruch. Es gibt auch Urteile die besagen, dass Rauch und Geruch nicht regelmäßig und nicht in konzentrierter Form in die Wohnräume des Nachbarn ziehen darf.
Was die Grillhäufigkeit und die Grillzeiten angeht, gibt es keine einheitliche Regelung. Richter entscheiden hier immer im Einzelfall und die richterliche Einschätzung ist maßgebend. Am besten sucht man das Gespräch mit dem Nachbarn und findet eine für beide Parteien vertretbare Lösung. Manchmal muss man sich dann zwischen Ruhe und Frieden und dem Grillvergnügen entscheiden. Wenn alle Stricke reißen, kann man noch auf einen Elektrogrill zurückgreifen, das ist eine gute Alternative. Allerdings, müssen bei dessen Betrieb auf dem Balkon auch der Lärmpegel und die Ruhezeiten berücksichtigt werden.
Hier ist Platz für Ihre Meinung zu diesem Artikel.
Lesermeinung schreiben |
13.04.12 | |
![]() | BALKON |
11.05.11 | |
![]() | BALKON |
09.05.11 | |
![]() | BALKON |
![]() | BALKON |
01.05.11 | |
![]() | BALKON |
Stellen Sie eine Frage oder lesen Sie mehr im Balkon Forum

