Die Verwandtschaftsbeziehung der Schwägerschaft

In der Regel deutet eine Verwandtschaftsbeziehung an, dass die betroffenen Personen einen Teil ihres Erbguts teilen, also auch genetisch verwandt sind. Dies trifft jedoch nicht auf die Schwägerschaft zu. Was ist die Schwägerschaft eigentlich genau, wie verlief die Geschichte dieser Beziehungsform, inwiefern wird diese durch das deutsche Rechtssystem anerkannt und was sollte jeder noch über diese Verwandtschaftsform wissen? Wir verraten es Ihnen.

Maria Perez
Von Maria Perez

Definition

Eine Schwägerschaft besteht grundsätzlich zwischen einem Ehepartner und dem Bruder oder der Schwester des Partners.

  • Sobald es sich bei dem Ehepartner oder die Geschwister um einen Mann handelt, wird von einem Schwager gesprochen.
  • Als Schwägerin werden hingegen Frauen bezeichnet, welche sich in einem solchen Verwandtschaftsverhältnis befinden.

Nach deutschem Recht fällt der Begriff der Schwägerschaft aber noch weiter aus. So werden hiermit alle näheren Verwandten des Ehepartners zusammengefasst, was vor allem rechtliche Gründe hat. Im alltäglichen Sprachgebrauch findet diese Auffassung hingegen keine Verwendung.

Geschichte

Die Schwägerschaft nimmt dabei in der Geschichte der westlichen Welt eine besondere Rolle ein. So waren Verwandtschaften zu Zeiten des römischen und griechischen Reiches von großer Bedeutung. Schließlich wurden hierdurch oftmals Herrschaftsverhältnisse definiert und das Zusammenleben in der Gemeinschaft geregelt.

Dieser Mechanismus setzte sich auch im Europa des Mittelalters fort, als die Schwägerschaft ein Mittel der Machtstärkung zweier Sippen war, welche häufig dem Adel entstammten. In diesem Zusammenhang wurde dann nicht zwischen einer genetischen Verwandtschaft und der Schwägerschaft unterschieden.

Diese Ansicht setzte sich bis weit in das 18. Jahrhundert fort. So waren beispielsweise in Preußen bis 1794 Ehen zwischen Schwagern verboten, obwohl es sich aus genetischer Sicht um keinerlei Form des Inzests handelt.

Die Bedeutung der Schwägerschaft lässt sich zudem auch in anderen Kulturkreisen im Laufe der Jahrhunderte finden. Sie war damit ein Werkzeug, mit welchem Familienverbunde gestärkt wurden, wobei folglich auch der Hochzeit eine noch größere Bedeutung zukam.

Rechtliche Folgen

Heute wird die Schwägerschaft als eine Form der Verwandtschaft anerkannt, aus welcher sich rechtliche Folgen ergeben. In Deutschland genießt die Schwägerschaft einen Sonderstatus unter den genetisch nicht begründeten Beziehungen.

  • So ist zum einen wichtig zu wissen, dass das BGB im Paragraph 1590 festlegt, dass eine Schwägerschaft nicht mit dem Ende der sie begründenden Ehe endet. Dies bedeutet, dass eine Schwägerschaft bis zum Lebensende besteht und es keine Rolle spielt, ob der eigene Bruder oder die eigene Schwester überhaupt noch Kontakt zum aktuellen und ehemaligen Ehegatten haben.

  • Zudem haben Schwager und Schwägerinnen vor Gericht die Möglichkeit, die Aussage nach Paragraph 52 der Strafprozessordnung zu verweigern. Sie werden demnach auch vor Gericht wie genetisch verwandte Personen behandelt.

Die Schwägerschaft im Fall einer Ehe und einer Lebenspartnerschaft

Eine Schwägerschaft setzt nicht zwangsweise voraus, dass eine Heirat im Zentrum der Beziehungskonstellation steht. Stattdessen findet diese auch bei Lebenspartnerschaften Anwendung. Doch wie gestaltet sich die Schwägerschaft im Falle einer Ehe und einer Lebenspartnerschaft?

Keine Differenzierung

Hier lässt sich allgemein sagen, dass nach deutschem Recht kein Unterschied zwischen Ehen und Lebenspartnerschaften gemacht wird.

  • Ein Schwager kann demnach nicht nur der Ehemann der eigenen Schwester, sondern auch deren Lebenspartner sein.
  • Gleiches gilt für die Schwägerin, welche nicht zwangsweise die Ehefrau sein muss. Stattdessen kann es sich auch um die Lebenspartnerin des eigenen Bruders handeln.

Beispiel

Es folgt deshalb ein Beispiel, welches gleichermaßen auf die Schwägerschaft aus einer Ehe und aus einer Lebenspartnerschaft angewandt werden kann.

So kann in diesem Zusammenhang davon ausgegangen werden, dass Patrick und Simone verheiratet sind oder in einer Lebenspartnerschaft leben. Patrick hat nun eine Schwester Jessica, wohingegen Simone einen Bruder Holger hat. In diesem Fall wäre Patrick der Schwager von Holger und umgekehrt, wohingegen Simone die Schwägerin von Jessica und Jessica die Schwägerin von Simone wäre.

Insgesamt werden in Deutschland Lebenspartnerschaften der Ehe damit zumindest hinsichtlich der Schwägerschaft gleichgestellt.

Die Vielfalt der Schwägerschaft

Wie bereits erwähnt, gibt es eine enge und eine weite Auslegung des Begriffes "Schwägerschaft". So kann diese Bezeichnung

  • entweder nur auf den Bruder und die Schwester,
  • oder aber auf die komplette Verwandtschaft des Ehegatten oder Lebenspartners

angewandt werden. Sobald der Begriff "Schwägerschaft" weit gefasst wird, gibt es aber natürlich zahlreiche verschwägerte Personen. Doch wie werden all diese verschwägerten Personen genannt und in welchem Verhältnis stehen diese zum Ehe- oder Lebenspartner?

Schwager und Schwägerin sowie Schwiegereltern und -kinder

Der Klassiker, welcher sich auch im alltäglichen Sprachgebrauch durchsetzen konnte, sind die Begriffe Schwager und Schwägerin. Hierbei handelt es sich um die Geschwister des Ehepartners oder um den Ehepartner eines Bruders oder einer Schwester.

Die Eltern des Ehegatten werden wiederum als Schwiegereltern bezeichnet, wobei der Vater als Schwiegervater und die Mutter als Schwiegermutter gilt. Aus Sicht der Eltern, deren Kind geheiratet hat, handelt es sich beim angeheirateten Verwandten um ein Schwiegerkind. Hier wird dann auch zwischen Schwiegertochter und Schwiegersohn unterschieden.

Gegenschwiegereltern und Nichten bzw. Neffen

Des Weiteren hat sich auch der Begriff Gegenschwiegereltern etabliert. Hiermit werden die Schwiegereltern des eigenen Kindes bezeichnet.

Für die Kinder eines Schwägers oder einer Schwägerin findet hingegen der geläufige Begriff Nichte und Neffe Anwendung.

Schwiegeronkel und -tante

Letztlich gibt es auch noch den Schwiegeronkel und die Schwiegertante. Bei diesen handelt es sich um die Tante und den Onkel des eigenen Ehegatten oder Lebenspartners. Insgesamt gibt es bei verschwägerten Personen zahlreiche Beziehungskonstellationen, welche einen eigenen Namen tragen.