Mann muss 1.500 Euro Unterhalt an die Hunde seiner Ex-Freundin zahlen

Von Heidi Albrecht
23. Oktober 2013

Wenn sich Paare zukünftig gemeinsam einen Hund anschaffen, dann sollten sie sich das genau überlegen. Nach einer Trennung werden Hunde nicht generell als Sachen bezeichnet, sondern haben inzwischen schon den Status von gemeinsamen Kindern erreicht. Das Oberlandesgericht in München entschied jetzt, dass eine Frau für die gemeinsamen Hunde 1.500 Euro Unterhalt von ihrem Ex-Freund erhält. Dieser zahlt nun diese Summe in 100 Euro Raten monatlich an seine Ex-Freundin ab. Ein ausgewachsener Hund kostet um die 50 Euro im Monat. Hinzu kommen etwaige Arztkosten.

Die Frau hatte geklagt, denn die Hunde wurden gemeinschaftlich angeschafft. Zunächst 2009 einen Rüden und 2011 eine Hündin. Es folgte Nachwuchs von zwei weiteren Hunden. Inzwischen wurde zwar einer der Welpen abgegeben, die anderen Hunde jedoch sind bei der Frau verblieben.

Die Unterhaltsklage wurde zunächst vom Landesgericht in München abgewiesen. Beim Oberlandesgericht jedoch hatte die Frau Erfolg. Der Richter war allerdings der Ansicht, dass es unzumutbar wäre, die Unterhaltskosten für den Hund über dessen gesamte Lebensdauer zu leisten. Man einigte sich schließlich auf einen Vergleich. Dabei gab der Richter noch an, dass ein Verkauf der Tiere das Problem schneller lösen würde. Doch darauf wollte sich die Hundebesitzerin nicht einlassen. Sie vertrat sich vor Gericht selber, da sie Anwältin ist.

Ein ähnliches Beispiel gab es bereits schon einmal am Pfälzischen Oberlandesgericht. Hier kam das Ex-Herrchen nicht so leicht davon. Er wurde bis zum Tod des Hundes zur Unterhaltszahlung verpflichtet.