Unterhaltsforderung nach Partnerwechsel nicht gerechtfertigt

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. Juni 2008

In Zukunft sind Unterhaltsforderungen eines Ehepartners, der eine funktionierende Ehe für eine neue Partnerschaft beendet hat, nicht gerechtfertigt. Dies entschied der Familiensenat des Bundesgerichtshofs in einer allgemeinen Grundsatzentscheidung.

Auslöser war die Unterhaltsklage einer Frau gegen ihren Ehemann nach 26 Jahren Ehe. Als Grund für die Auflösung der Partnerschaft gab sie an, dass sie aufgrund einer "sexuellen Umorientierung" mit einer Freundin zusammenziehen wolle. Zwar gaben die zuständigen Richter der Klage nicht statt, doch führten sie aus, dass es unter bestimmten Umständen trotzdem einen Teilunterhaltsanspruch geben könne.