Behörde in Kansas: Samenspender soll lesbischem Paar Unterhalt für Kind zahlen

Von Nicole Freialdenhoven
4. Januar 2013

Das moderne Familienleben treibt manchmal kuriose Blüten: So zitierte eine Familienbehörde im US-Bundesstaat Kansas den 46-jährigen William Marotta nun vor Gericht, um ihn zu Unterhaltungszahlungen für eine von ihm gezeugte Tochter zu verdonnern. Das Kind war nach einer Samenspende von ihm für ein lesbisches Paar auf die Welt gekommen und Marotta hatte in einem Vertrag mit den Müttern sämtliche Rechte und Pflichten als Elternteil abgetreten.

Vertrackt wurde die Situation, nachdem sich das lesbische Paar getrennt hatte und eine der beiden, Angela Bauer, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten konnte. Weil sie und ihre mittlerweile getrennt lebende Partnerin Jennifer Schreiner nicht mehr alleine für ihre insgesamt acht Kinder aufkommen konnten, beantragten sie staatliche Hilfe.

Die Familienbehörde sieht nun Samenspender Marotta in der Pflicht: Ihrer Ansicht nach ist der mit den Müttern geschlossene Vertrag ungültig, weil die Samenspende nicht durch einen amtlich zugelassenen Arzt durchgeführt worden war, sondern im Haus des Paares.

Marotta und auch die beiden Mütter wehren sich gegen die Klage. Dem Topeka Capital Journal sagten sie, dass sie politische Hintergründe vermuten: Die gleichgeschlechtliche Ehe wird in Kansas nicht anerkannt und viele Menschen sind noch immer dagegen, dass Schwule und Lesben Kinder adoptieren.