Wenn Eltern zu Pflegefällen werden, müssen die Kinder Unterhalt zahlen

In manchen Fällen kann eine Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber deren Eltern unwirksam werden

Von Laura Busch
8. März 2010

Minderjährige Kinder sind in der Regel nicht in der Lage, für ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Die Düsseldorfer Tabelle legt deswegen seit einigen Jahrzehnten grob fest, wie viel Unterhalt einem Kind zusteht. Es geht aber auch umgekehrt.

Unterhaltspflicht gegenüber Eltern und Großeltern

Nur die wenigsten Bürger wissen, dass auch Kinder eine Unterhaltspflicht gegenüber ihren Eltern und sogar Großeltern haben - dann nämlich, wenn deren Rente nicht ausreicht, um ein Alten- oder Pflegeheim zu bezahlen. Das Problem: Die Deutschen werden immer älter und Kassen finanzieren beispielsweise bei Pflegefällen oft nur etwa die Hälfte der Kosten.

Zwar müssen die Betroffenen ihren Lebensstandard nicht einschränken, Luxus wie etwa ein Ferienhaus wird jedoch nicht toleriert und müsste verkauft werden. Kinder und andere Verwandten in der direkten Linie (also auch Enkelkinder) unterliegen dieser Verpflichtung nur dann nicht, wenn nachweisbar ist, dass ein grobes Fehlverhalten der bedürftigen Eltern vorliegt.

Im konkreten Fall hatte der Bundesgerichtshof einer Klägerin recht gegeben, die nicht für ihre Mutter aufkommen wollte, weil diese das damals eineinhalbjähriges Kind zur Gänze in die Obhut der Großeltern gegeben hatte.