Nacheheliche Solidarität kann zu lebenslangem Unterhalt verpflichten

Von Viola Reinhardt
7. Juni 2009

Die recht aktuelle Unterhaltsreform sollte eigentlich den besserverdienenden Ex-Partner besser davor schützen allzu lange zum Unterhalt verpflichtet zu sein. Nun wurde diese Reform doch etwas verfeinert und zeigt sich für so manchen Ex-Partner nach der Scheidung als wahre Dauerbelastung.

So kann es durchaus sein, dass wenn ein Partner schwer behindert ist, es zu einer nachehelichen Solidarität kommen kann oder muss, was durchaus ein lebenslanger Krankenunterhalt bedeuten kann. Grundlage für diese Entscheidung war der Fall einer schwer erkrankten Frau, die 26 Jahre verheiratet war und durch eine 100%ige Behinderung nicht ihren Unterhalt selbst bestreiten konnte.

Der Bundesgerichtshof urteilte unter dem Aspekt, dass im Einzelfall geprüft werden muss, wie lange ein Paar zusammen war, ob und wie viele Kinder betreut wurden, welche Erwerbstätigkeit vorlag und wie die Haushaltsführung ausgesehen habe.