Unterhaltspflicht für Eltern - wann müssen Kinder ihr Vermögen einsetzen?

Von Dörte Rösler
29. Juli 2014

Wenn die Eltern alt werden, sind Kinder nicht nur emotional gefordert. Reicht die Rente nicht für das Seniorenheim oder die häusliche Pflege, müssen Kinder auch eigenes Geld zuschießen. Um den Unterhalt zu berechnen, schaut das Sozialamt zunächst auf das Einkommen der Sprösslinge. Im Einzelfall geht es auch ans Vermögen.

Was zählt zum Vermögen?

Grundsätzlich lässt sich das Sozialamt sämtliche Vermögenswerte nennen. Dazu zählen Immobilien, Bankguthaben und Wertpapiere ebenso wie teurer Schmuck oder Kunstsammlungen. Wenn die Behörde dies fordert, müssen Kinder zumindest Teile davon veräußern, um den Unterhalt für die Eltern zu sichern.

Welche Ausnahmen gibt es?

Welche Teile des Vermögens verwertet werden müssen, hängt vom Einzelfall ab. Die Gerichte haben jedoch eine Reihe von Objekten unter Schutz gestellt. So muss niemand fürchten, sein selbst bewohntes Eigenheim für die Eltern verkaufen zu müssen. Anders sieht es bei Ferienhäusern oder unbebauten Grundstücken aus.

Ein häufiger Streitfall sind vermietete Immobilien. Wenn die Eigentümer nachweisen können, dass sie die Miete zum eigenen Unterhalt oder für den Unterhalt ihrer Kinder benötigen, ist das Vermögen in aller Regel sicher. Das gilt auch für die Altersvorsorge: Riester-Verträge oder Lebensversicherungen müssen nicht aufgelöst werden. Der Familien-PKW ist ebenfalls geschützt. Fährt die Ehefrau einen Zweitwagen, kann das Sozialamt den Verkauf verlangen.