10.06.11 09:49
Andrea
Andrea

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Unterhalt Forum

Unterhalt als 20-jährige

Hallo erstmal, ich befinde mich in folgender Situation. Und zwar habe ich gerade meine Abiturprüfungen hinter mich gebracht und weiß so gar nicht wie meine Zukunft aussehen wird. Ich weiß nicht ob ich mein Abitur bestanden habe und habe keine Lehrstelle für dieses Jahr gesucht ( zu meinem Nachteil ).
Jedoch klappt es zu hause gar nicht mehr. Meine Eltern sind seit einigen Jahren geschieden und haben ihre neuen Partner. Zur Zeit wohne ich mit meiner Mutter und meinem Bruder zusammen. Mein Vater wohnt mit seiner neuen Partnerin und ihrem Kind zusammen. Papa hat keinen Platz für mich und Mama will mich nicht mehr. Deswegen will ich so schnell es geht ausziehen. Mein Vater ist bereit die Hälfte der Miete zu übernehmen, meine Mutter jedoch nicht, nur wenn ich studieren gehen sollte. Nun, ist es aber so, dass ich gerne eine Lehrstelle für das kommende Jahr suchen würde und während dessen bei einer Leihfirma arbeiten würde und zudem ausziehen will/muss. Bei einer Leihfirma zu arbeiten ist aber kein geregeltes Einkommen, d.h. ich bin auf die Hilfe meiner Eltern angewiesen. Meine Frage jetzt, steht mir Unterhalt von meiner Mutter und meinem Vater zu oder nur wenn ich studieren gehe und wie sieht das aus, wenn ich Auszubildende bin? Es wäre nett, wenn ich eine Antwort bekäme, da ich so ziehmlich durcheinander bin und ich gar nicht weiß was ich machen soll..Danke schonmal im vorraus :)

Antworten (1)

08.07.11 17:22
Gast
Gast

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Kein Unterhaltsanspruch

Wenn du dieses Jahr keine Ausbildung (egal ob Studium oder betrieblich) beginnst (was ja unstrittig selbstverschuldet ist) hast du keinen Anspruch auf Unterhalt. Selbst der Kindergeldanspruch dürfte sich schwierig gestalten, aber das müsstet ihr mit der Familienkasse klären.

Anspruch auf ALG II hast du auch nur, wenn du aus schwerwiegenden Gründen zuhause ausziehst. Das muss vorher genehmigt werden.

Kannst du dir also von deiner Erwerbstätigkeit keine Wohnung leisten, kannst du auch nicht ausziehen.

Fängst du jetzt auf Kosten deiner Eltern ein Studium an, wohl wissendlich dieses in einem Jahr wieder abbrechen zu wollen, nur damit du Unterhalt bekommst, könntest du deinen Unterhaltsanspruch für immer verwirken. Das heißt, in der betrieblichen Ausbildung stündest du dann schlimmstenfalls ohne die finanzielle Hilfe deiner Eltern da.


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