Mutter zahlt keinen Unterhalt für 18-jährige Tochter weil sie Teilzeit arbeitet

Meine Tochter ist nun 18, geht noch zur Schule und wohnt bei der Mutter (somit „privilegiert“). Andere Kinder gibt es nicht.
Ich verdiene 3300 € Netto und die Mutter verdient halbtags 956 €.
Ich zahle 1021 € Miete. Sie zahlt 650 € Miete.
Daraus ergibt sich meiner Ansicht nach ein jeweiliger Selbstbehalt von 1571 € Vater und 1200 € Mutter, da bei privilegierte Kindern ein Selbstbehalt von 1000 € angenommen wird und 450 € Mietzahlungen darin berücksichtigt sind.

Die Mutter liegt damit unter Ihrem Selbstbehalt und ich muss alleinigen Barunterhalt leisten.
Genau 441, € nach Abzug Kindergeld (625 € bei 3300 € Netto).

Meine Tochter hätte ja eigentlich Anspruch laut Düsseldorfer Tabelle auf 703 € minus Kindergeld und sogar noch mehr, wenn man annehmen würde, dass die Mutter Vollzeit arbeitet.
Als Vater muss ich ja aber maximal nur so viel zahlen, wie ich auch alleine zahlen müsste, wenn ich der alleinige Verdiener wäre. Die Mutter drückt sich meiner Meinung nach und müsste auch mind. 100 € zahlen.

Und nun die Frage:
Gibt es bereits Urteile, wo der Mutter auch die Barunterhaltsverpflichtung anhand eines fiktiven, hochgerechneten Gehalts zugemutet wurde bzw. dass Sie Vollzeit arbeiten muss? Für mich als Vater würde sich nicht viel ändern. Aber meine Tochter hätte mehr davon.

Derzeit ist es so, dass die Mutter das Kindergeld einbehält und Ihre Tochter angewiesenen hat, meinen Barunterhalt (ich zahle an meine Tochter direkt) an sie weiter zu überweisen. Orginalton: "Ansonsten kannst Du gleich ausziehen". Sie bekommt ein Taschengeld von der Mutter in Höhe von 70 €. (Und das mit 18!).

Ich liebe mein Kind und habe einfach Sorge, dass meine Tochter seitens der Mutter übervorteilt wird, was ich zu verhindern versuche.

Wir haben jetzt vereinbart, dass ich Ihr nur 365 € Unterhalt zahle.
Ansonsten bekommt sie ja noch Geschenke zu den üblichen Terminen wie Weihnachten/Geburtstag/Ostern/Nikolausi :-), Essen(-gehen) wenn wir uns sehen, Kino, Führerschein, ein Auto und Zuschuss zu Ihrem freiwilligen Jahr im Ausland sowie sämtliche andere Unterstützung. Da ich in den vergangenen 2 Jahren in denen wir uns jetzt sehen zu den Unterhaltskosten noch 20% andere Zuwendungen (2353 €) gezahlt habe und davon ausgehe dass dies auch so bleibt, sind das hochgerechnet (+20%) auch 438 €.

Trotzdem drängt die Mutter auf höhere Unterhaltszahlungen. Meine Tochter will mich und Ihre Mutter natürlich nicht verklagen. Aber wie genau sieht die Rechtslage hier aus?
Waren meine bisherigen Ausführungen korrekt?
Wie viel Kostgeld darf die Mutter der Tochter abknöpfen?

Derzeit sind es 479 €. (365+184-70) Und das finde ich einfach zu viel. Fiktiv sind es sogar 100 € mehr, da ich vermute das Ihr fiktiver Vollzeitjob sie mit mindestens 100 € Barunterhalt belastet, welchen Sie ja auch zusätzlich einbehält und nicht an die Tochter zahlt.

Das Ganze wird hier auf dem Rücken der Tochter ausgetragen, da sie natürlich auch alles für Ihre ansonsten anscheinend "mittellose" Mutter tun möchte.
Auf der anderen Seite möchte Sie natürlich auch nicht das jetzt neue gewachsene Vater/Tochter-Verhältnis mit einer Klage gegen mich gefährden.

Für mich möchte ich nur Erfahren ob ich mich richtig verhalte und ob man irgendetwas machen kann, um ein Einlenken der Mutter auch außergerichtlich hinzubekommen. Z.B. durch bekannte Urteile?

Antworten (1)
Unterhalt

Für die Ermittlung des Unterhaltsbetrages und des Kindesunterhalts aus der Düsseldorfer Tabelle ist nicht das Netto, sondern das unterhaltsrechtliche Einkommen maßgeblich (siehe Leitlinien des zuständiges OLGs).

Bezieht die Mutter zusammen mit deiner Tochter evtl. ergänzendes ALG II oder Wohngeld? Anhand der genannten Zahlen könnte es möglich sein.

> Daraus ergibt sich meiner Ansicht nach ein jeweiliger Selbstbehalt
> von 1571 € Vater und 1200 € Mutter, da bei privilegierte Kindern
> ein Selbstbehalt von 1000 € angenommen wird und 450 €
> Mietzahlungen darin berücksichtigt sind.

Den Selbstbehalt hast du falsch ermittelt. Er beträgt für euch beide jeweils 1.000 €. Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist.

Bei der Mutter wird ein Teil der Unterkunftskosten auf die Tochter entfallen, deren Anteil über den Unterhalt abgedeckt ist.
Ob deine Unterkunftskosten in dieser Höhe unvermeidbar sind und somit deinen Selbstbehalt erhöhen, müsste man im Streitfall prüfen.

> Sie bekommt ein Taschengeld von der Mutter in Höhe von 70 €.
> (Und das mit 18!).

Vielleicht ist einfach nicht mehr möglich. Siehe meine Frage nach ALG II oder Wohngeld.

> Wie viel Kostgeld darf die Mutter der Tochter abknöpfen?
> Derzeit sind es 479 €. (365+184-70) Und das finde ich einfach zu viel.

Berücksichtigt man, dass darin auch die anteilige Miete (325 €, sofern keine weitere Person im Haushalt lebt) für deine Tochter enthalten ist, dann finde ich es nicht zu viel.

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