Kind muss ins Heim

Hallo,
mein Mann hat aus einer früheren Beziehung einen 14jährigen Sohn.
Seine Ex-Freundin hat damals auf Unterhalt von ihm verzichtet. Jetzt soll der Sohn in einem Heim untergebracht werden. Kann das Jugendamt jetzt Unterbringungskosten von meinem Mann verlangen?

Antworten (1)
Kein Verzicht für die Zukunft

Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden (§ 1614 BGB).

Ihr könnt davon ausgehen, dass sich das Jugendamt zwecks Kindesunterhalt bei deinem Mann melden wird.

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