Unterhalt zurückfordern

Hallo liebe Leute, ich bin neu hier und hab mal gleich ein kleines Anliegen.
Ich habe einen 7jährigen Sohn, für den ich bisher monatlich 282 Euro Unterhalt gezahlt habe (unterhaltstitel liegt vor). Nun haben wir bzw die Kindsmutter eine Neuberechnung veranlasst, weil ich nochmal Vater geworden bin.
Diese ergab, dass ich nur noch 166 Euro zahlen müsste, wobei wir natrülich 180 zahlen würden, um den Mindestunterhalt abzudecken.
Nun meinte das JA zu mir, dass die Kindsmutter die Differenz, also 100 Euro, vom Jobcenter erstattet bekäme. Dieses Geld würde man sich aber von mir zurück fordern.
Für mich entbehrt sich das jeglicher Logik, weil ich somit ja weiterhin den gleichen Betrag zahlen würde.

Wie würde das dann vonstatten gehen, wenn ich diesen Monat nur 180 Euro an die Kindsmutter überweise? Setzt sich dann das Jobcenter mit mir in Verbindung?
Wenn etwas berechnet werden würde und ich könnte diese Differenz nicht zurück zahlen, sind das dann Schulden?

Vielen Dank :)

Antworten (1)
Unterhalt

Zur Klarstellung: 180 € ist die Höhe des Unterhaltsvorschusses, der Mindestunterhalt für ein 7-jähriges Kind beträgt 272 €.

Das Jobcenter erstattet der Mutter auch nicht den fehlenden Unterhalt, sondern zahlt für das Kind Sozialgeld, wenn das Einkommen der Mutter nicht ausreicht, um ihren Bedarf und den eures Kindes zu decken.

Nach § 33 SGB II gehen Unterhaltsansprüche zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf das Jobcenter über - und zwar bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen.
Wenn du aber nicht leistungsfähig bist, kann das Jobcenter nichts von dir fordern. Da das Jugendamt den Unterhalt festgesetzt hat, ist es zudem unwahrscheinlich, dass das Jobcenter dies auch nochmal prüfen wird.

Das der Unterhaltstitel geändert wird, setze ich mal voraus. Schulden laufen in dem Fall nicht für dich auf.

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