Erzeuger verheiratet und hat selbst minderjährige Kinder
Ich habe eine rein Spekulative Frage was ist wenn der Erzeuger des Kindes verheiratet ist selbst minderjährige Kinder hat, gilt dies noch (BVerwG vom 26.6.1968, FEVS 16, S. 201; OVG NW, FEVS 33, S. 420; VGH Ba-Wü vom 15.4.1992, IDAS 2/93 I.2.1). oder nicht?