24. Juli 2008
Von Tanja Tasci
Während einer Ehe ist das Thema Unterhalt meist nebensächlich. Doch im Falle einer Trennung wird es oft zum Streitpunkt Nummer Eins. Gesetzliche Regelungen schützen besonders Kinder bei einer Trennung.
Familienmitglieder stehen für einander ein, dies ist eine Selbstverständlichkeit. Solange eine Familie intakt ist, gibt es kaum Streitfragen zum Thema Unterhalt, denn klar ist, dass die Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen und sie verpflegen und auch für die Ehepaare ist es eine Selbstverständlichkeit finanziell füreinander zu sorgen. Doch im Falle einer Trennung sehen viele was einst selbstverständlich war nur noch als lästige Pflicht.
Der Gesetzgeber hat für diesen Fall vorgesorgt und zum 01.01.2008 eine neue Unterhaltsregelung geschaffen. Durch die Reform entfällt der Unterhaltsanspruch der Ehegatten untereinander weitgehend, denn bei einer Scheidung ist jeder Ehepartner laut Gesetz für sich selbst verantwortlich. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, die genauestens festgelegt sind, haben ehemalige Ehepartner noch eine Unterhaltsverpflichtung.
Im Bereich des Unterhaltes für Kinder stellt die neue Regelung eheliche und uneheliche Kinder gleich. Dies sorgt dafür, dass der Elternteil, der das Kind betreut, auch bei unehelichen Kindern Betreuungsunterhalt bis zu drei Jahren erhält. Auch ein Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wurde festgelegt.
Die Absicherung der Kinder wird zusätzlich gestärkt indem Unterhaltsansprüche von Kindern nun vorrangig behandelt werden. Die Unterhaltshöhe richtet sich auch weiterhin nach der Düsseldorfer Tabelle. Entscheidende Erleichterungen schafft die jetzt gültige Regelung allerdings durch Verkürzung der Amtswege. So gibt es ein vereinfachtes Verfahren für die Festsetzung von Unterhalt. Mit dem Ausfüllen und Einreichen eines Formblattes wird das Verfahren zur Unterhaltsfestsetzung unkompliziert angestoßen. Das Formblatt wird dem Unterhaltspflichtigen vom Gericht zugestellt und er muss innerhalb eines Monats dem Gericht Auskunft über sein Einkommen geben. Dies erleichtert die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen ungemein und ist unkompliziert auch ohne anwaltlichen Beistand möglich. Nach der Festsetzung des Unterhalts wird dieser sofort monatlich fällig. Werden die fälligen Unterhaltszahlungen nicht beglichen, so kann relativ schnell die Vollstreckung betrieben werden.
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