Mutter lässt Vater sein Kind nicht sehen, trotz Gerichtsurteil...

Hallo zusammen!

Ich bin schon seid einiger Zeit auf der Suche nach einem hilfreichen Rat zum Thema Umgangsrecht.

Mein Partner hat einen 13 Jährigen Sohn. Die Mutter des Kindes verweigert immer wieder den Kontakt zwischen den beiden. Die Sache ging schon vor Gericht und es wurde beschlossen, dass sein Sohn alle zwei Wochen zu seinem Vater darf, so wie einen Teil der Ferien mit ihm verbringen. Leider klappt das nicht. Immer wieder schiebt sie Ausreden vor, warum denn sein Sohn nicht zu ihm kommen darf. Die Sache ging noch zwei weitere Male vor Gericht, aber außer ein paar warnenden Worten blieb das Wirkungslos.

Sie sagt immer wieder, es wäre IHR Sohn und sie könne machen was sie will und es wäre Pech für meinen Partner...

Er liebt seinen Sohn wirklich sehr. Erst gestern habe ich mir einige Schriftstücke der Anwälte und Gesprächsnotizne durchgelesen, die mein Partner nun schon über mehrere Jare sammelt. Es ist einfach nur zum Kopfschütteln, was da alles bereits gelaufen ist.

Wir brauchen dringend Hilfe und einen Rat, wie wir es schaffen können, dass sein Sohn regelmäßig kommen darf. Gerade, weil sie es einfach nur verbietet, weil sie meinem Partner böses will.

Eigentlich hätte er seinen Sohn für diese und nächste Woche. Sie sagt, es würde nicht gehen. Nach einem Telefonat mit seinem Sohn, ist uns erst recht nicht klar, warum es nicht gehen sollte. Er ist zu Hause, er möchte gerne zu seinem Vater... SIE aber verbietet es.

Was sollen wir nur tun?

Antworten (1)
Das fragen sich viele...

Was Du beschreibst ist eine häufige und immer schwierige Situation. Offen steht natürlich weiterhin der Weg über das Gericht. Der Vater kann ein Zwangsgeld gegen die Mutter beantragen, theoretisch sogar Zwangshaft. Der Vater kann auch den Entzug von Teilen der elterlichen Sorge der Mutter beantragen. Es kann auch vom Familiengericht ein Umgangspfleger bestellt werden, der die Umgangsregelung durchsetzt.

Letztlich können all diese Anträge aber auch zu einer Eskalation der Situation führen, was vor allem für den Jungen schlecht sein könnte.

Angesichts der anscheinend längeren gerichtlichen Vorgeschichte sollte man vorher wohl gut abwägen, ob das ganze wirklich erfolgversprechend ist. Wichtig dabei ist vor allem die Frage: Will denn der Junge seinen Vater sehen? Mit 13 Jahren sollte er ja in der Lage sein, einen Kindeswillen zu formulieren. Mit 13 ist er auch vermutlich bald in der Lage, selbst zu entscheiden, wie oft er seinen Vater besucht. Wenn er selbst nciht will, dann wird auch ein Gerichtsbeschluss nichts bewirken. Wobei natürlich ein Kindeswille, auch bei einem 13-Jährigen beeinflusst sein kann.

Du schreibst nicht so viel zum Hintergrund, aber wenn es noch einmal zum Gericht gehen sollte, dann ist vielleicht die Bestellung eines Umgangspflegers wirklich die beste Idee. Dieser hat die Aufgabe, die Umgangsregelung durchzusetzen, notfalls sogar auch mit Hilfe der Polizei.

Ein andere Weg als der gerichtliche könnte sein, zu versuchen, das schlechte Verhältnis der Kindeseltern zu verbessern. Steinig, schwierig und ohne Erfolgsgarantie, aber WENN das klappt, dann ist damit auf JEDEN FALL das meiste für das Kind gewonnen.

Dabei kann es sinnvoll sein, sich Hilfe zu suchen (über Jugendamt, Mediation, Erziehungs- und Familienberatungsstellen...)

Viel Glück!

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