6. Mai 2010
Das Umgangsrecht regelt wie der Umgangsberechtigte den Umgang mit seinem Kind pflegen kann. Nach einer Trennung oder einer Scheidung erhält der Elternteil das Umgangsrecht, der nicht mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Das Umgangsrecht sollte eigentlich dem Wohl des Kindes dienen, aber oft kommt es zu Schwierigkeiten.
Probleme mit dem Umgangsrecht entstehen dann, wenn sich der Umgangsberechtigte nicht an die Umgangszeiten hält und sie nicht regelmäßig wahrnimmt. Er hat nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht den Umgang zu pflegen. Das Kind hat auch nach einer Trennung oder Scheidung das Recht auf seine familiären Bindungen. Auch weite Entfernungen können für den Umgangsberechtigten eine große Hürde darstellen den Umgang regelmäßig zu pflegen. Reisekosten muss er selbst tragen, außer wenn es freiwillige Vereinbarungen gibt. Ältere Kinder fahren unter Umständen auch schon alleine mit dem Zug und müssen dann zuverlässig abgeholt werden. Der betreuende Elternteil kann auch entgegenarbeiten und das Umgangsrecht sabotieren. Wenn das Kind abgeholt werden soll ist es dann plötzlich krank oder beim besten Freund. Solche Verhaltensweisen schaden allen Beteiligten und werden auch den Bedürfnissen des Kindes nicht gerecht. Lediglich wenn eine akute Gefährdung des Kindes besteht kann das Umgangsrecht in Ausnahmefällen durch ein Familiengericht unterbunden werden. Leider werden oft Streitigkeiten der Eltern auf dem Rücken der Kinder ausgetragen und der betreuende Elternteil versucht den Umgang mit dem Umgangsberechtigten zu verhindern. So wird das Umgangsrecht oft als Macht- und Druckmittel missbraucht.
Es kann auch passieren, dass sich das Kind hin und her gerissen fühlt und nach den Besuchsterminen immer in einer schlechten Verfassung ist. Hier sollten die Erwachsenen dem Kind zuliebe eine gute Lösung und Regelung finden. Oft hat der Umgangsberechtigte das Gefühl dem Kind etwas bieten zu müssen, da wird ein Umgangswochenende zu einem Aktivitätsmarathon und das Kind kehrt erschöpft zurück, dann sollten auch Absprachen getroffen werden die dem Kind zugute kommen. Das Kind sollte auf keinen Fall überfordert und gestresst werden. Schwerwiegender ist es, wenn das Kind den Umgang nicht mehr ausüben will, hier ist eine Klärung wichtig, Wünsche und Bedürfnisse des Kindes sollten immer respektiert werden. Bei Problemen kann man sich beim Jugendamt kostenlos beraten lassen.
Hier ist Platz für Ihre Meinung zu diesem Artikel.
Lesermeinung schreiben |
HEUTE | |
![]() | UMGANGSRECHT |
24.04.12 | |
![]() | UMGANGSRECHT |
03.04.12 | |
![]() | UMGANGSRECHT |
05.12.11 | |
![]() | UMGANGSRECHT |
15.08.11 | |
![]() | UMGANGSRECHT |
Stellen Sie eine Frage oder lesen Sie mehr im Umgangsrecht Forum

