Karl-Heinz EhreBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Ich möchte gerne wissen welche Recht oder Pflichten ich gegenüber eines Patenkindes habe.
WagemannBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Ihnen zur Seite stehen die Taufpaten - ein Ehrenamt, das die Verpflichtung enthält, Ansprechpartner zu sein in verschiedenen Lebenslagen, inbesondere in Dingen, die den Glauben betreffen.
MattiasBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Durch die Patenschaft entstehen keine rechtliche Verpflichtungen. In seltenen Fällen wird zusätzlich zur Patenschaft noch die Vormundschaft im Falle eines Unglücks der Eltern vertraglich geregelt, dies ist aber die absolute Ausnahme. Die Patenschaft ist also das, was Sie daraus machen, nicht mehr und nicht weniger.
viele Grüße,
www.tauf-pate.de
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