Unterscheidung der Stiefeltern, Rechte und Möglichkeiten der Adoption eines Stiefkindes

Stieffamilien haben meist ein Zusammengehörigkeitsgefühl. Die Stiefeltern übernehmen Verantwortung dem Kind gegenüber und erfüllen Pflichten. Oft stehen sie auch finanziell für die Stiefkinder ein. Trotzdem haben sie im juristischen Sinne kaum Rechte. Es gibt Unterschiede zwischen mittelbaren und unmittelbaren Stiefeltern. Lesen Sie über die Unterscheidung der Stiefeltern sowie deren Rechte und Möglichkeiten, ein Stiefkind zu adoptieren.

Von Claudia Rappold

Unterschiede zwischen mittelbaren und unmittelbaren Stiefeltern

Immer häufiger kommt es in der heutigen Zeit zur Bildung von Stieffamilien. Dabei unterscheidet man zwischen mittelbaren und unmittelbaren Stiefeltern.

In Deutschland handelt es sich bei 13,6 Prozent aller Haushalte mit Kindern, die jünger als 18 Jahre sind, um Stieffamilien. Nach der Kernfamilie und der Ein-Elternfamilie, ist die Stieffamilie damit die dritthäufigste Familienart in Deutschland.

Unter einer Stieffamilie, die mitunter auch als Patchwork-Familie bezeichnet wird, versteht man eine Familie, in der mindestens ein Kind aus einer früheren Beziehung lebt.

Entstehung von Stieffamilien

  • Heutzutage bilden sich Stieffamilien oder Patchwork-Familien zumeist, weil der Elternteil, der das Sorgerecht für die Kinder hat, eine neue Beziehung mit einem anderen Partner eingeht.
  • Manchmal führt auch der Tod eines Elternteils dazu, dass der zurückgebliebene Partner sich neu bindet.

Das Entstehen einer Stieffamilie wird häufig von Konflikten und Problemen begleitet. So reagieren viele Kinder auf einen Stiefvater oder eine Stiefmutter mit Ablehnung. Vor allem Kinder und Jugendliche in der Pubertät zeigen sich mitunter sehr aggressiv.

Besonders problematisch für die Stiefeltern ist, dass die Stiefkinder oftmals mit dem anderen leiblichen Elternteil, der nicht mehr bei ihnen lebt, eng verbunden bleiben. In manchen Fällen teilen sich die leiblichen Eltern sogar das Sorgerecht.

Der Stiefvater oder die Stiefmutter können also den leiblichen Elternteil und dessen Position nicht ersetzen, was natürlich zu ungleichen Verhältnissen führt. Die Stiefeltern müssen daher versuchen, zu den Kindern eine eigene Beziehung aufzubauen.

Bei Stiefeltern gilt es, zwischen mittelbaren und unmittelbaren Stiefeltern zu unterscheiden.

Mittelbare Stiefeltern

Unter mittelbaren Stiefeltern versteht man einen Stiefvater oder eine Stiefmutter, die nur durch die Partnerschaft mit dem abwesenden Elternteil mit den Kindern verbunden sind. Das heißt, dass sie nicht mit den Stiefkindern in einem Haushalt leben, weil das Sorgerecht bei dem anderen Elternteil liegt.

Mit den Stiefkindern kommen sie nur in Kontakt, wenn diese ihren leiblichen Vater oder ihre Mutter besuchen. Allerdings kann es auch bei einer mittelbaren Stiefelternschaft zu Problemen kommen, wenn der Partner beispielsweise seine Gefühle und seine Aufmerksamkeit zu stark seinen Kindern widmet.

Leiden die Interessen des Stiefvaters oder der Stiefmutter darunter, führt dies nicht selten zu Eifersüchteleien, denn oft stehen die Kinder bei ihren Besuchen logischerweise im Mittelpunkt. Ein weiteres Problem ist, dass der Stiefelternteil durch die Kinder permanent an den Ex-Partner erinnert wird.

Unmittelbare Stiefeltern

Im Gegensatz zu mittelbaren Stiefeltern leben unmittelbare Stiefeltern mit den Kindern des Partners ständig unter einem Dach.

Probleme und Konflikte sind daher vorprogrammiert. Vor allem Stiefmütter neigen dazu, das Kommando im Haushalt zu übernehmen, obwohl es besser wäre, den Kindern gegenüber zurückhaltend, aber freundlich, zu reagieren.

Mehr als Stiefväter sehen sich Stiefmütter häufig der Konkurrenz zur leiblichen Mutter ausgesetzt. Am besten ist es, wenn der Stiefelternteil den Kindern und seinem Partner klarmacht, dass er den Platz des leiblichen Elternteils nicht einnehmen will. Gleichzeitig müssen die Kinder ihre Pflichten innerhalb der Stieffamilie jedoch wahrnehmen.

Die Rechte der Stiefeltern

Über welche Rechte Stiefeltern nicht verfügen

  • Stiefeltern gelten zwar als enge Bezugsperson, haben aber zum Beispiel kein Umgangsrecht, wenn das Stiefkind nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt, etwa weil sich der leibliche Elternteil wieder vom Stiefelternteil getrennt hat.
  • Ein Stiefelternteil hat kein Erziehungsrecht, das Sorgerecht für das Kind verbleibt in der Regel bei den leiblichen Eltern. Dadurch können sich im Alltag schwierige Situationen ergeben, zum Beispiel weil eine Stiefmutter das Kind vorwiegend betreut, versorgt und immer wieder wichtige Entscheidungen treffen muss.

Vollmacht und Befugnis zur Mitentscheidung

Der leibliche Elternteil kann aber dem Stiefelternteil eine Vollmacht geben. Dem Stiefelternteil wird eine Befugnis zur Mitentscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens eingeräumt, wenn es mit einem allein sorgeberechtigten Elternteil verheiratet ist.

Hat ein Kind lange mit einem Stiefelternteil zusammengelebt und die Eltern trennen sich wieder, hat der Stiefelternteil keine Umgangspflicht und das Kind keinen Anspruch auf Umgang. Dient es aber dem Wohl des Kindes, kann es ein Besuchsrecht geben.

Das Erbe

  • Stieffamilien sind im juristischen Sinne nicht verwandt, deshalb ist ein Stiefkind auch nicht erbberechtigt, wenn ein Stiefelternteil stirbt.
  • Wenn zum Beispiel der leibliche Elternteil stirbt und mit dem Stiefelternteil verheiratet war, ist der Stiefelternteil erbberechtigt. Bei dessen Ableben verbleibt nun ein wesentlicher Teil des Vermögens in dessen Familie.

Unter bestimmten Umständen wird die Beziehung zwischen Kind und Stiefelternteil geschützt. Beim Ableben des leiblichen Elternteils kann das Kind durch eine Verbleibensanordnung in der Stieffamilie verbleiben, obwohl der andere leibliche Elterteil das Sorgerecht hat.

Dabei ist aber ein dauerhafter Verbleib beim Stiefelternteil nicht üblich, in der Regel ist die Verbleibensanordnung befristet, um dem Kind den Wechsel und den Umzug zu erleichtern.

Unterhalt

Für Stiefeltern gibt es keine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber den Stiefkindern. Wird ein Stiefkind im gemeinsamen Haushalt des Stiefelternteils finanziell unterstützt, so wird dies nicht bei den Unterhaltsverpflichtungen seinen leiblichen Kindern gegenüber berücksichtigt.

Mütter, die einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hatten, verlieren diesen nach einer Eheschließung, da nur unverheiratete Frauen einen Anspruch haben. So gesehen wird der Stiefelternteil in die finanzielle Verantwortung genommen.

Die Adoption des Stiefkindes

Eine Adoption hat sehr weitreichende Folgen für das Stiefkind und auch für den Stiefelternteil. Nicht nur aus juristischer Sicht - das Kind gibt damit einen Teil seiner Herkunft auf.

Bedeutung einer Adoption

Durch eine Adoption werden bestehende rechtliche Beziehungen zwischen einem leiblichen Elternteil und Kind aufgehoben.

  • Dies geschieht, wenn ein Stiefelternteil mit dem leiblichen Elternteil verheiratet ist und das Stiefkind adoptieren will.
  • Es kann auch sein, dass eine Stieffamilie ein Pflegekind adoptieren will, dann können unter Umständen die Beziehungen zu beiden leiblichen Elternteilen aufgehoben werden.

Die leiblichen Eltern oder der leibliche Elternteil müssen immer in die Adoption einwilligen. Durch eine Adoption verlieren Kind und leiblicher Elternteil sämtliche gegenseitigen Rechte, aber auch Pflichten.

Eine Adoption ist ein schwerwiegender Schritt für alle Beteiligten. Das zuständige Vormundschaftsgericht wird in der Regel eine Stellungsnahme vom zuständigen Jugendamt einholen.

Mögliche Gründe

Oft lebt das Kind schon lange in der Stieffamilie, ist integriert und hat ein Zusammengehörigkeitsgefühl. Vielleicht besteht auch gar kein Kontakt mehr zum leiblichen Elternteil, dann kann eine Adoption die logische Konsequenz sein, um das Verhältnis auch nach außen zu legalisieren. Bei einer Adoption steht auch immer das Wohl des Kindes im Vordergrund.

Rechte und Pflichten

Bei einer Stiefkind-Adoption muss der Adoptierende mindestens 21 Jahre alt sein. Wer ein Kind adoptiert, hat das Sorgerecht und die Unterhaltspflicht. Etwa bei Bedürftigkeit im Alter ist das Kind dann aber auch seinen Adoptiveltern gegenüber unterhaltspflichtig.

Auch das gesetzliche Erbrecht gegenüber den leiblichen Eltern ändert sich und die Adoptiveltern treten an deren Stelle. Durch eine Adoption erhält das Kind auch den Familiennamen der Adoptiveltern.

Fazit

  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Adoption sinnvoll sein und dem Kind Sicherheit und Halt bieten.
  • Im Hinblick auf erbrechtliche Angelegenheiten kann eine Adoption dem Kind vielleicht aber auch schaden.

Deshalb will sie immer wohl überlegt sein und andere Schritte wie Vollmachten, testamentarische Verfügungen, Namensänderungen und ähnliches können eine Adoption ersetzen.

Es gibt Gerichtsurteile, die besagen, dass es nicht dem Wohle des Kindes dient, wenn eine Adoption darauf abzielt die Umgangsmöglichkeiten des leiblichen Elternteils auszuschließen. Im Vergleich zu anderen Adoptionen ändert sich bei der Stiefkind-Adoption von einem Stiefelternteil, der mit dem leiblichen Elternteil verheiratet ist, nur die rechtliche Beziehung zu einem leiblichen Elternteil.