Wer darf den Hund behalten?

Von Marion Selzer
17. Februar 2012

Über einen ungewöhnlichen Fall von Sorgerecht hatten Richter in Südfrankreich zu entscheiden. Als die Beziehung zwischen einem Pärchen auseinander ging, stritten sich diese um das Sorgerecht ihres Terriers. Die Frau hatte den Hund ihrem damaligen Partner geschenkt, verlangte ihn nach der Trennung jedoch zurück.

Da das Paar allerdings nicht in einer gemeinsamen Wohnung gelebt hatte und der Hund stets mit dem Mann zusammen gewohnt hatte, dieser sich gut um ihn gekümmert hatte, entschieden die Richter, dass der Mann den Hund behalten darf. Jetzt geht die Frau nicht nur ohne Hund aus dem Fall heraus, sondern muss auch die Kosten für das Gerichtsverfahren übernehmen.