Väter erhalten mehr Rechte und das auch zum Wohl der Kinder

Entsprechende Gesetzesänderung in Planung, Einführung möglicherweise erst in Jahren

Von Viola Reinhardt
8. Dezember 2009

Väter unehelicher Kinder hatten bisher kein grundsätzliches Sorgerecht ab der Geburt des Kindes. Diese obliegt auch derzeit noch einzig der Mutter, die zudem entscheiden kann, ob der Vater des Kindes ebenfalls das Sorgerecht erhält und somit beide Elternteile gleichzeitig für die Sorge der Kinder dasselbe Recht erhalten. Sträubt sich eine Mutter dagegen, dann ist der Vater machtlos, denn nach deutscher Rechtssprechung hält hier die Mutter die "Macht" in der Hand.

Nichteheliche Kinder bekommen Recht auf beide Elternteile als Sorgeberechtigte

Das könnte nun in den kommenden Jahren anders werden, denn wie der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof nun entschied, sollen auch in Deutschland Väter im Bezug auf das Sorgerecht bessergestellt werden. Neben dieser Besserstellung der Väter profitieren nach der Einführung dieses Gesetzes, das allerdings noch einige Jahre in Anspruch nehmen kann, auch die nichtehelichen Kinder davon, da auch ihr Recht auf beide Elternteile als Sorgeberechtigte gestärkt wird.

Verschiedene Optionen

Die Bundesregierung muss jedoch noch entscheiden in welcher Form diese Gesetzesänderung gestaltet werden soll. Einerseits besteht die Möglichkeit, dass die Mutter nach wie vor das alleinige Sorgerecht mit der Geburt des Kindes innehat und der Vater sein Sorgerecht vor Gericht beantragen kann. Anderseits könnte auch bei einer Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt automatisch ein gemeinsames Sorgerecht möglich sein.

Auch wenn die schlussendliche Entscheidung noch aussteht, ist es ein Fortschritt, der die Diskriminierung der bislang unverheirateten Väter hinsichtlich des Sorgerechts für die Kinder beenden wird. Und das vor allem auch zum Wohle der unehelichen Kinder.