Wenn Eltern um das Kind streiten: Wunsch des Kindes nicht immer ausschlaggebend

Kontinuität der Erziehung und schulischer Bildung wichtiger als Wille des Kindes

Von Nicole Freialdenhoven
10. November 2014

Streiten sich geschiedene Eltern darüber, bei wem das Kind in Zukunft leben soll, spielt der Wunsch des Kindes meist die größte Rolle. Schließlich soll es bei dem Elternteil leben bei dem es sich wohler fühlt.

In bestimmten Fällen kann jedoch auch gegen den Wunsch des Kindes entschieden werden, wenn die kontinuierliche Erziehung ansonsten gefährdet ist. Dies entschied das Oberlandesgericht München nun in einem elterlichen Sorgerechtsstreit zwischen einer deutschen Mutter und einem US-amerikanischen Vater.

Vater hält seinen deutschen Sohn in den USA fest

Die Familie hatte das erste Lebensjahr des Kindes in den USA verbracht und lebten anschließend in USA zurück und wollte das Kind nach einem Besuch nicht mehr nach Deutschland zurückkehren lassen.

Als es per gerichtlichem Verfahren nach Deutschland zurückgeholt wurde, beantragte der Vater das alleinige Sorgerecht mit dem Hinweis darauf, dass das Kind bei ihm bleiben wolle. Die Mutter wollte das Kind hingegen in Deutschland behalten.

Mutter bekommt vor Gericht Recht

Im anschließenden Gerichtsstreit urteilten die Richter nun im Sinne der Mutter: Auch wenn das Kind gerne beim Vater leben wollte, wäre es besser, wenn es bei der Mutter in Deutschland bliebe, da ein Umzug in die USA eine völlige Umstellung bedeuten würde.

Die Kontinuität der schulischen Ausbildung in Deutschland sei jedoch wichtiger. Dass das Kind eine gute und enge Bindung zur Mutter habe und der Vater mit der illegalen Kindesentziehung nicht gerade Vertrauen geweckt habe, spräche ebenfalls für den Verbleib in Deutschland.