Ich darf mein Kind nicht mehr sehen, an welches Amt muss ich mich wenden?

Meine Frau und ich sind seit drei Monaten geschieden. Wir haben aber das gemeinsame Sorgerecht für unser Kind. Neuerdings verhält sich meine Frau recht merkwürdig und beschimpft mich. Gestern wollte ich mein Kind zu mir holen, doch meine Frau weigerte sich, mir das Kind mitzugeben. Ausserdem kündigte sie an, daß ich es auch in Zukunft nicht sehen darf. Ich bin total verzweifelt. An wen kann ich mich wenden, welches Amt könnte mir weiterhelfen? Ich brauche dringend einen Rat von ihnen. Vielen Dank im voraus. Herzliche Grüße Michael

Antworten (4)
Unvernunft von Eltern und Erziehungsrecht

Immer den Weg einhalten. Unbedingt zuerst zum Jugendamt gehen. Aber ein guter Familienanwalt wird das auch bestätigen und entsprechend dazu raten, den Weg korrekt einzuhalten.

Streit mit der Ehefrau bringt gar nichts. Das verhärtet die Situation nur noch und das Kind um was es ja eigentlich geht, ist der Leidtragende.

Umgangsrecht und Sorgerecht bei geschiedenenen Eltern mit Kindern ist schwierig zu händeln. Man sollte sich Rat bei einem Anwalt für Familienrecht holen.

Streit um das Kind

Es ist wirlich schon schlimm genug, wenn Eltern sich trennen und dann noch einen Streit auf dem Rücken der Kinder austragen. Aber leider ist es oft so, dass MÜtter das alleinige Umgangs- und sorgerecht für ihr Kind beanspruchen, obwohl ein Vater da ist.

Als Vater kann und sollte man unbedingt zum Jugendamt gehen, um seine Umgangsrechte durchzusetzen.

An deiner Stelle...

... würde ich mich an das zuständige Jugendamt wenden oder an einen Rechtsanwalt.

Herzliche Grüße

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