doris seiboldBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
In meinem haushalt lebt seit februar diesen jahres ein pflegekind. hilfe zur erziehung wird mir nicht gewährt, mit der begründung ich dürfe als pflegemutter diesen antrag nicht stellen, sondern nur der sorgeberechtigte dürfe dies tun. im BGB 1688 wird mir dieses recht eingeräumt, wie soll ich mich gegenüber dem jugendamt verhalten?
ggggggggggggBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Gute frage....stell dein anliegen in ein richtiges forum, dann hast du erfolg
hinweis
jugendamt hat beratungspflicht...rest musst allein finden
JuMoBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Muss normalerweise von sorgeberechtigten Eltern(teilen) beantragt werden.
Das stimmt soweit. Alles andere hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Wie ist das "Pflegekind" zu Ihnen gekommen? Wer hat das Sorgerecht?
Kann oder will der/diejenige keinen Antrag beim Jugendamt stellen? Welche Verbleibperspektive, welcher Verbleibgrund besteht für das Kind? Und und und...
Seh gerade, dass der Eintrag schon alt ist. Naja, vielleicht interessiert´s jemanden.
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