Klage wegen Betreuungsplatz abgewiesen: Eine halbe Stunde Wegzeit ist für Eltern zumutbar

Von Ingrid Neufeld
24. September 2013

Seit August dieses Jahres gibt es für Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre ein- bis zweijährigen Kinder. Doch manchmal bekommen Eltern trotzdem keinen Platz in der Nähe ihrer Wohnung.

Das passierte auch Eltern in München, die für ihren 13 Monate alten Sohn eine geeignete Einrichtung suchten. Es gab nur Tagesstätten, die in einer halben Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln angefahren hätten werden müssen.

Eine solche Entfernung hielt das Paar für nicht zumutbar. Deshalb klagten die Eltern. Doch das Gericht wies die Klage ab, denn mit den durch die Stadt München vorgeschlagenen Einrichtungen ist der Rechtsanspruch erfüllt. Eine halbe Stunde fürs Bringen und Abholen hielten die Richter für machbar, da sich der Aufwand verringere, wenn sich die Partner entsprechend abwechseln.

Die Berufung ist zulässig. Derzeit liegen in München noch zehn Klagen wegen eines fehlenden Betreuungsplatzes vor.