Knappe Kita-Plätze: Gemeinden müssen auch private Betreuung zahlen

Von Dörte Rösler
16. September 2013

Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz gilt seit August 2013 in allen Gemeinden.

Wenn eine Kommune nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stellt, können sich Eltern die Kosten für eine private Betreuung erstatten lassen - so ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes.

In ihrer Entscheidung erklären die Richter allerdings, dass Eltern nur dann einen Anspruch auf Kostenübernahme haben, wenn sie den Bedarf rechtzeitig angemeldet haben. Zudem müssen sie nachweisen, dass sie zum gewünschten Termin tatsächlich eine Kinderbetreuung benötigen.