Bundesumweltministerium will Gesetz ändern, dass in Zunkuft Kinderlärm kein Klagegrund ist

Kinderlärm zeugt von Lebendigkeit, in Zukunft sollen keine Klagen dagegen mehr angenommen werden

Von Karin Sebelin
17. Januar 2011

In der Nähe von Kindertagesstätten und Kindergärten beschweren sich oft Anwohner wegen des Lärms, den die Kinder dort machen. Oft ziehen die Anwohner sogar vor Gericht. Sie berufen sich dann auf das Bundesimmissionsschutzgesetz und sprechen von einem Umweltschaden. Dem will das Bundesumweltministerium jetzt einen Riegel vorschieben: Per Änderung des Immissionsschutzgesetzes sollen solche Klagen wegen Kinderlärm jetzt verboten werden.

Für das Ministerium ist Kinderlärm kein Klagegrund. Denn wo Kinder sind, gibt es auch automatisch Lärm. Kinderlärm sei "Ausdruck von Lebendigkeit" und damit positiv, meint Peter Ramsauer, CSU-Bundesbauminister. Beurteile man die Geräuscheinwirkungen dürfe man die Grenz-und Richtwerte für Immissionen nicht heranziehen.

Der Gesetzesentwurf soll gemäß der Aussage des Ministeriumssprechers in diesem Februar im Bundeskabinett vorliegen. In Ergänzung werde eine Novelle zum Bauplanungsrecht angestrebt, nach der in Zukunft Kindertagesstätten auch in ausgesprochenen Wohngebieten per Grundsatz zugelassen werden sollen.

Gesetzesentwurf für bessere Lebensbedingungen für Familien in Städten

Bereits durch den Bundesrat wurde im März letzten Jahr eine ähnliche Initiative in Bewegung gesetzt. Damals hatte sich der Bundesrat den Plänen der Bundesregierung angeschlossen und die Regierung aufgefordert, Klarheit zu schaffen, dass der Lärm von Kindern sozial angebracht sei.

Petra Roth, die Städtetagspräsidentin, befürwortete die Pläne. Sie erklärte der Zeitung, dass Kinder und Lebendigkeit einfach zum Leben dazugehören und somit der Gesetzesentwurf die Lebensbedingungen für Familien in Städten verbessern und Streitfälle mit Anwohnern vermeiden helfe.

Judith Skudelny, Berichterstatterin für Kinderlärm bei der FDP, erläuterte, dass die FDP sich dafür einsetze, auch Ballspielplätze unter dieses neue Gesetz fallen zu lassen. Ballspielplätze böten den heranwachsenden Kindern viel Freiräume für die Enwicklung, was als ein sehr "liberaler Erfolg" zu werten sei.

Demzufolge wird zukünftig Lärm von naheliegenden Kinderspielplätzen, Ballspielplätzen und Kindertageseinrichtungen zu akzeptieren sein und "schädliche Umwelteinwirkung" kann dann kein Klagegrund mehr sein.