Eltern haben Anspruch auf Schadensersatz bei fehlenden Kitaplätzen

Nachfrage nach Kitaplätzen ist noch immer größer als das Angebot

Von Ingo Krüger
3. Februar 2015

Plätze in Kindertagesstätten sind in manchen Städten rar. Kann der Nachwuchs aufgrund mangelnder Kapazitäten nicht in eine Kita gehen, haben Eltern Anspruch auf Schadensersatz. Dies hat das Landgericht Leipzig entschieden (Az.: 7 O 1455/14, 7 O 1928/14, 7 O 2439/14). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ein Widerspruch seitens der Stadt noch möglich.

Familien verklagten Stadt auf Verdienstausfall

Drei Familien sollen nun mehr als 15.000 Euro plus Zinsen von der Kommune erhalten, da die Mütter länger als geplant zu Hause bleiben mussten. Sie beriefen sich auf den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren und verklagten die Stadt Leipzig daher auf Verdienstausfall.

Seit dem 1. August 2013 haben Eltern Anspruch darauf, ihren Nachwuchs in einer Kita unterzubringen. Die Nachfrage nach Plätzen ist jedoch größer als der Bestand. So sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes aktuell nur etwa ein Drittel der Unter-Dreijährigen in einer Krippe untergebracht oder werden von einer Tagesmutter betreut.