Kindergeldurteil des Finanzgerichts Münster: Kindergeldanspruch bis Ende des dualen Studiums

Von Ingrid Neufeld
19. November 2013

Wenn ein Kind die erste Ausbildung beendet hat, hört der Bezug des Kindergeldes auf. In einem dualen Studium ist das anders. Hier wird eine Ausbildung mit einem Hochschulabschluss verbunden. Dadurch kann das Kindergeld über die erste Ausbildung hinaus weiter bezogen werden.

Vor dem Finanzgericht Münster klagte eine Mutter, deren Sohn eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten absolvierte und gleichzeitig seinen Bachelor machte. Nach der Lehre bekam die Frau von der Familienkasse kein Kindergeld mehr.

Die Richter sahen das anders, denn Ausbildung und Bachelor sind als Einheit zu betrachten. Der Ausbildungsabschluss ist in diesem Fall der Bachelor und deshalb ist solange das Kindergeld zu zahlen.