27. November 2009
Verdient das Kind jährlich mehr als 7.680 Euro, kann den Eltern nachträglich das Kindergeld gestrichen und sogar zurückgefordert werden. Auch der Kinderfreibetrag könne entfallen. Das kann man jedoch umgehen, indem man Werbungskosten und Sozialabgaben ermittelt.
Beispielsweise kann man für die Werbungskosten Fachlektüre oder Berufskleidung absetzen. Übersteigen diese die 920-Euro-Grenze, kann dies als Minderung der Einnahmen angerechnet werden. Aber auch, wenn das Kind eine betriebliche Altersvorsorge hat, kann der Verdienst verringert werden. Ausgaben für Werbungskosten und Sozialabgaben werden von der Kindergeldkasse anerkannt.
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