Untätigkeitsklage gegen Familienkasse

Moin moin! habe auch probleme mit der Familienkasse in flensburg , 8 monate warte ich schon auf einen bescheid hatte auch bei der hotline angerufen bin auch durchgekommen man sagte mir mein antrag ist noch nicht Bearbeitet, man rufe mich zurück. Leider vergebens. Ich möchte kerne ein schreiben aufsetzen aber ich habe noch nie so was geschrieben. Kann mir jemand helfen ???? Habe im Forum gelesen da war glaubig Nena mit der Untätigkeitsklage , habe davon noch nie gehört.Vieleicht kann Sie mir Helfen. Danke im voraus. Gruß lockenstrupie

Antworten (2)
Unmöglich!!

Ich lese hier die Anwort, Ich bin dänin, wohnen aber seit 2000 im Deutshland. Und ich kann nur sagen wir warten auf 7 Monat auf das Entscheidung. Hat sich anscheint nicht geändert. Und klagen kann man vergessen, es ist unmöglich durch zukommen wenn man nur eine kleine Arbeitsnehmer ist, und keine grosse Fisch. In Dänmark dauert das entscheidung ca. 14 Tage!!! Alles ist auf computer, man hat eine persönlische nummer, und kann mit dieser nummer selber online gehen und alle informationen suchen, ...hier ist es totale kaos, unmögliche Anworten man bekommt und wird hingehalten. Wirklich.....

Klage gegen Familienkasse wg. Untätigkeit

Hallo lockenstrupie,

eine Klage im juristischen Sinn ist hier wohl überzogen und nicht der richtige juristische Weg.

Du hast erst einmal beantragt und noch ist nichts entschieden. Ruf wieder die Hotline an, frag, ob noch Unterlagen fehlen oder, noch viel besser: Sprich dort persönlich vor und lass dich nicht abwimmeln, frag zur Not - aber nur zur Not - nach dem /der Vorgesetzten.
Nimm, falls möglich, einen anderen Erwachsenen mit, dann fühlst du dich sicherer. Vielleicht sind sie unterbesetzt und hatten noch nicht die Zeit, dir zu schreiben, dass eventuell noch Unterlagen fehlen?

Eigentlich ist die Familienkasse noch die freundlichste Behörde, die ich kenne, jedenfalls in Berlin bzw. aich die Hotline ist sehr freundlich.

Ich muss z.B. klagen, weil mein Einspruch gegen die Aufhebung des Kindergeldes abgewiesen wurde. Der Weg bzw. die Hierarchie ist also in meinem Fall: Beantragung Kindergeld bzw. Einspruch gegen die Aufhebung des zuvor gezahlten Kindergeldes - Ablehnung durch die Kasse - mein Einspruch dagegen - Zurückweisung des Einspruchs - meine Klage gegen Einspruchsentscheidung. Die Kasse schreibt selbst, dass gegen den letzten Bescheid Klage erhoben werden kann.

Ich wünsch dir viel Erfolg!

Anne

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