ChristinBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Guten Tag, ich bin das zweite Jahr in Ausbildung. Für 2010 bekamen meine Eltern noch das KG bewilligt. Der Neuantrag für 2011 wurde wegen Überschreitung der EG nicht bewilligt. Wir haben keinen Widerspruch eingelegt.
Kann man diesen Bescheid am Jahresende rückwirkend nochmal überprüfen lassen? Bzw., wenn das Einkommen letztlich doch unter der EG lag, diesen Antrag rückwirkend neu stellen?
Oder ist da keine Möglichkeit mehr gegeben.
Vielen Dank für Antworten.
Christin
GastBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Ja, ihr könnte das Kindergeld Anfang 2012 erneut beantragen.
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