BrigittaBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Guten Tag! Unsere Tochter wird nun eine zweite Ausbildung, allerdings ohne Berufschulbesuch beginnen. Sie ist 23 Jahre. Ausbildungsentgeld ist nur 200.- Euro. Hätte sie einen Anspruch auf Kindergeld? Gilt die Berechtigung bei jeder Art von Ausbildung oder Weiterbildung? mfG
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