MGBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Hi zusammen.
Ich hab im Juni 2010 mein Abitur beendet. Da ich bezüglich meiner Studienwahl noch total im Ungewissen war, beschloß ich, erst einmal für ein Jährchen zu arbeiten um so etwas Geld für das Studium auf die Seite zu legen sowie erste Berufserfahrungen zu sammeln. ( allerdings nicht im Sinne eines Praktikums!). Ich nahm eine Teilzeitstelle mit einem monatl. Nettolohn von 490 Euro an und werde noch bis ende August diesen jahres in diesem betrieb angestellt sein.
Ab meinem Arbeitsbeginn endet mein Anspruch auf Kindergeld, mit der Begründung, dass ich ja nun eigene Einkünfte beziehe.. das kilngt soweit auch recht pausibel, nur sind diese recht niedrig und eben las ich auf einem merkblatt der agentur für arbeit, dass das kindergeld erst ab einem jährlichen nettoeinkommen von rund 8000 euro gestrichen werden kann, von dem meines weit erntfernt liegt. das verunsichtert mich nun. weiß hierzu vielleicht jemand näheres?
Desweiteren habe ich gehört, dass ich - sobald ich mich für einen Studiumsplatz bewerb- wieder Anspruch auf Kindergeld bekommen würde. Stimmt das?
Über jede Antwort wäre ich sehr dankbar!
GastBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Da du nach der Schulausbildung weder eine Ausbildung begonnen hast, noch dich um eine Ausbildung bemüht hast, besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Die Höhe deiner Einkünfte ist dann nebensächlich.
Nachzulesen in § 32 Abs. 4 EStG.
Ab dem Zeitpunkt der Bewerbung kannst du wieder Kindergeld beantragen.
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