09.08.07 11:49
Björn
Björn

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Kindergeld Forum

Kindergeld zu unrecht ausgezahlt - wer hat Schuld?

Hallo,

meine Freundin (jetzt 23) hat Ihre Ausbildung dieses Jahr beendet. Zu Beginn der Ausbildung wurde der Antrag geprüft und akzeptiert, da sie unter dem Grenzbetrag lag.
Jetzt wurde wieder Kindergeld überwiesen. Sie hat bei der zuständigen Stelle angerufen und darauf hingewiesen, dass ihre Ausbildung beendet ist und die Zahlungen eingestellt werden sollen, da doch eigentlich kein Anspruch mehr darauf besteht (sie ging davon aus, dass der Anspruch die ganze Ausbildung besteht und wusste nichts von den Bemessungsgrenzen). Nun vordert die zuständige Stelle auf einmal Einkommensnachweise. Ich habe mich nun mal kundig gemacht und das mit den Grenzbeträgen gefunden. Nachdem ich das mal nachgerechnet habe, komme ich darauf, dass sie eigentlich ab dem 2. Ausbildungsjahr keinen Anspruch mehr gehabt hätte (12.175 brutto - 2.556,75 Sozialvers.beiträge - 920,00 Werbungskosten = 8.698,25). Grenzsatz sind doch 7.680,-?
Bei einer Kollegin wurden die Zahlungen automatisch ab dem 2. Ausbildungsjahr eingestellt.
Wer trägt die Schuld? Der Bezieher des Geldes (der Laie der sich nicht mit den Bestimmungen auskennt)?
Muss das zuviel gezahlt Geld zurückerstattet werden? Wenn ja - kann man Stundung beantragen?
Oder gibt es vielleicht doch noch Auffwendungen die vom Einkommen abgezogen werden können umd den Gesamtbetrag zu schmälern? (sie wohnt alleine in einer 1-Zimmerwohnung)
vielen Dank im voraus für baldige Antworten !

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