FranziBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Hallo, ich (24 J.) bin schon lange auf der Suche nach ner Ausbildung, seit der Höheren Handelsschule. Nach der Schule bin ich bei der AA „ausbildungssuchend“ eingetragen gewesen. Irgendwann bin ich dann umgezogen, wg. schul. Ausbildung, die hab ich dann nach ca. 3 Mon. abgebrochen.
Meine Mutter hatte diese kurze Schulausbildung aber nicht der „Kindergeld-Stelle“ gemeldet. Ich hatte mich aber bei der AA abgemeldet. (soweit ich das noch weiß). Hab mich dann wieder in der neuen Stadt bei der AA gemeldet. Die sagen, ich kann nur arbeitssuchend gemeldet werden, weil der Abschluss der HöHa angeblich auch eine schulische Ausbildung ist ( kaufm. Assistentin), die wissen aber auch, dass der Abschluss in der Praxis nichts taugt.
So, nun kam vor kurzem ein böser Brief der Kindergeld-Stelle, ich müsste 6.000 € nachzahlen. Den genauen Inhalt kenne ich nicht, da ihn meine Mutter hat.
Hab mich schon ein bisschen informiert. Bin trotzdem ratlos, ob ich nun Kindergeld-Anspruch hab, bzw. hatte oder net. Ich bin zwar ausbildungssuchend, bin aber aktuell bei der AA „arbeitssuchend“ (auch ausbildungssuchend) gemeldet. Und die ganzen Jahre davor „ausbildungssuchend“. Bisschen kompliziert. ???
Wenn jmd. einen Anhaltspunkt hat, oder ne gute Internetadresse weiß ...
Danke
gadhiBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Hallo,warum solltest du das Kindergeld zurückzahlen müssen,
was kann ein Kind dafür das es geboren wurde,
Warum bildet sich keine Gegenbewegung,
Renecance ?
GastBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
1. Ohne den genauen Inhalt des Familienkassenschreiben zu kennen, weißt du doch gar nicht was die wollen. Lass dir den erstmal zeigen.
2. Ausbildungsplatzsuchend: als Nachweis über die Ausbildungsplatzsuche reichen auch Kopien der Anwortschreiben der Ausbildungsbetriebe. Du musst nicht zwingend bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein.
3. Für den Kindergeldanspruch erhebliche Tatsachen (Schulabbruch) sind der Familienkasse umgehend zu melden.
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