Ablehnender Bescheid formal und inhaltlich fragwürdig

Hallo zusammen,

ich habe heute einen ablehnenden Bescheid von der Familienkasse erhalten, in dem meines Erachtens sowohl inhaltliche als auch formale Fehler enthalten sind.

1.

Zitat: "Eine Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung einer außerdienstlichen Arbeitsgemeinschaft kommt nur dann in Betracht, wenn eine private Mitveranlassung der einzelnen Treffen ausgeschlossen ist (s. beigefügte Anlage)"

Leider war dem Bescheid keine Anlage beigefügt, so dass ich nicht nachvollziehen kann, was der Sachbearbeiter mir mitteilen will. Hat dies Auswirkungen auf den Zustand des Verfahrens?

Meine Auflistung zu den Werbungskosten für die Lerngemeinschaften enthalten Datum, Stichwörter zum Inhalt, Ort (FH) sowie Unterschriften der Teilnehmer. Damit habe ich versucht genau diesem Einwand der Familienkasse entgegenzuwirken.

2.

Wahrscheinlich nicht wirklich relevant, aber dennoch fragwürdig ist das Datum des Bescheids. Ursprünglich war es der 26. März 2010. Dieses ist gedruckt und durchgestrichen. Mit Stempel ist nun der 8.4.2010 aufgeführt.

3.

Zu Beginn des Bescheids wird der Inhalt des § 32 Abs. 4 EStG korrekt wiedergegeben: "nach § 32 Abs. 4 EStG ist ein über 18 Jahre altes Kind von der Berücksichtigung ausgeschlossen, wenn es Einkünfte und Bezüge von mehr als 7680, -€ (Anmerkung: Antrag bezieht sich auf 2007) im Kalenderjahr hat, mit denen es seinen Unterhalt oder die Kosten seiner Berufsausbildung decken kann"

So weit, so gut. Nun kommt die fragwürdige Schlussfolgerung:
"Das Einkommen Ihres Kindes überschreitet nach den vorliegenden Unterlagen für das Kalenderjahr 2007 den maßgeblichen Grenzbetrag. Dadurch ist der Kindergeldanspruch für dieses Kind ausgeschlossen."

Dass das Einkommen den Grenzbetrag überschreitet ist unstrittig. Für den Anspruch sind doch die Einkünfte, also das durch Werbungskosten und Co bereinigte Einkommen maßgeblich. So wie es halt oben zitiertere Anspruchsgrundlage aussagt.

Handelt es sich hierbei nicht um eine schlichtweg falsche, für mich angreifbare Aussage der Familienkasse?

Da ich zum einen nicht auf Rosen gebettet bin und zum anderen meiner Ansicht nach wirklich einen Anspruch auf das Kindergeld habe, bitte ich Euch um Eure Hilfe. Macht es z. B. Sinn nach § 364 a AO einen Einblick in die Berechnung zu nehmen?

Für Meinungen, Erfahrungen, mich unterstützende Urteile oder andere Tipps bedanke ich mich im Voraus!!!

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