19.02.10 20:10
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Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Kindergeld Forum

Ausbildungssuched und Kindergeld

Hallo,

ich bin 23 und auf der Suche nach einer zweiten Ausbildung. Ich bin beim Arbeistamt als Ausbildungssuchen gemeldet und die meinten, dass mir dann noch Kindergeld zusteht. Als wir die Anträge alle ausgefüllt haben und abgeschickt haben bekamen wir heute eine Schreiben von der Familienkasse das der Antrag abgelehnt wurde, da mein Vater im öffentlichen Dienst ist und der Arbeitgeber zahlen muss.
Mein Vater ist jedoch bereits seit 2008 in Rente. Wie läuft es dann?
Wir mussten ankreuzen ob mein Vater in den letzen 5 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt gewesen ist, jedoch haben wir hingeschrieben das er bis 2008 dort beschäftigt war.
Nun haben wir telefonisch versucht es zu klären doch dies kann man nicht, da man eine Email schicken muss.
Leider konnten sie uns im PC System nicht mehr finden. Ich denke mal da der Antrag abgeleht wurde.
Was meint ihr dazu?

LG

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Antworten (9)

22.02.10 15:42
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Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Altersteilzeit oder Rentner?

Öffentlicher Dienst: Arbeitgeber zuständig.
Freizeitphase Altersteilzeit: Arbeitgeber zuständig.
Rentner: Agentur für Arbeit zuständig

Ist die Agentur für Arbeit zuständig, legt Einspruch gegen die Ablehnung ein und erläutert, das mit der Rente nochmal. Vermutlich hat man das einfach übersehen.

PS: Telefonisch klären kostet nur Nerven und Gebühren. Ihr kommt nie zum Sachbearbeiter durch, da ein Call-Center vorgeschaltet ist.

22.02.10 19:44
Gast
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Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Rentner!!!

Mein Vater hat bei der Bundeswehr gearbeitet und ist seit 2008 in Rente.
Also muss sich mein Vater mit der WBV-Familienkasse in verbindung setzen?
Dann dauert es ja noch bis ich das Geld ausbezahlt bekomme.
Oder kann man es rückwirkend verlangen?

GLG

23.02.10 20:09
Gast
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Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Agentur für Arbeit

Wenn er in Altersteilzeit ist muss er sich an die WBV wenden, bei richtiger Rente an die Bundesagentur für Arbeit. Er muss dann aber die vorherige Familienkasse angeben, zwecks Austausch der Familienkassen untereinander.

Kindergeld kann bis zu 4 Jahren rückwirkend beantragt werden.

23.02.10 20:15
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Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Versorgungsempfänger?

Ach ja, ist er Versorgungsempfänger ist auch der WBV zuständig.

24.02.10 18:02
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Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Welchen Antrag?

Und wie kann ich es Rückwirkend benatragen? Mein Vater hat nun heute bei der WBV angeufen, die ziemlich verdutzt waren wie wir darauf kommen, das sie und Kinderged zahlen sollen. Nun wurden wir wieder an die Familenkasse weitergeleitet, der wir nun einen neuen Antrag zusenden sollen.
Das ist abe auch ein hin und her.
Da wir es nicht wussten, das mir noch Kindergeld zusteht haben wir seit dem ich 21 Jahre alt bin keinen Antrag gemacht.
Ich habe noch herausgefunden, dass es einen normalen ,, Antrag für Kindelgeld gibt" ( den haben wir auch vom Arbeitsamt bekommen) und dann habe ich im Internet etwas rumgesucht und habe einen ,,Antrag auf Kindergeld für Personen die eine, Rente oder Versorgungsbezüge von einem deutschen Träger beziehen" gibt. Welchen Antrag sollte ich dann nehmen? Eher den, den wir vom Arbeitsamt bekommen haben oder den anderen?

Glg

GLG

25.02.10 16:22
Gast
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Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Antrag

Vom wem hat er denn als Soldat Kindergeld bekommen? Die Bundeswehr als öffentlicher Arbeitgeber hat auf jeden Fall eigene Familienkassen, wenn auch vielleicht nicht bei der WBV (Wer oder was ist das überhaupt? Ich hatte das von dir übernommen, in der Annahme du weißt es.).
Und als Versorgungsempfänger (bei ehemaligem Soldat fast zu vermuten) sind sie auch weiterhin zuständig.

Rückwirkend beantragen: Einfach auf den Antrag schreiben und entsprechende Nachweis einreichen.

Das ist der normale Kindergeldantrag:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg1-Antrag.pdf

,,Antrag auf Kindergeld für Personen die eine, Rente oder Versorgungsbezüge von einem deutschen Träger beziehen"
Wie hast du den denn gefunden. Google hat einen einzigen Treffer. Ich kenne den Antrag zwar nicht, aber da der ausschliesslich für Nürnberg ist, ist er vermutlich falsch. Der normale Kindergeldberechtigte hat eine Familienkasse in der Nähe seines Wohnortes.

25.02.10 17:42
Gast
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Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Soldat???

Mein Vater war nur bei der Bundeswhr beschäftigt und war kein Soldat :-)
WBV ist die Abkürzung für Wehrbereichsverwaltung, dies ist die Famiienkasse der Bundeswehr bzw. sind die fürs Kindegeld zuständig.
Nun haben wir ja nach langen Recherchieren festgestellt, dass die ganz normale Familienkasse für uns zuständig ist. Nun haben wir die Anträge nochmals ausgefüllt, dick und fett hingeschrieben das mein Vater n Rente ist und nun müssen wir abwarten :-(
Drück mir mal die Daumen :-)

GLG

26.02.10 08:54
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Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Daumendrück

Ich drück euch die Daumen.

Ist halt immer das Problem, dass man im Forum den Sachverhalt anhand der Beiträge deuten muss. Bei Bundeswehr denkt man halt immer direkt an Soldat. Aber jetzt ist ja alles geklärt ;-)

27.02.10 14:59
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Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

:-)))

Vielen Dank nochmals für die netten Ratschläge :-)
Ich werde euch darüber informieren wenn ich einen Antwort bekomme.

GLG


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