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Mein KInd ist 20 Jahre alt, hat nach ihrer Ausbildung ein Jahr gearbeitet aber den bestimmten Betrag über 7000,- nicht überschritten. Jezt ist sie auf einer Weiterführende Schule und erhält Meisterbafög im Wert von 160,- .
Hat mein Kind noch recht auf Kindergeld bzw. müsste mein Kind nach ihrer Ausbildung d.h. im letzen Jahr auch Kindergeld erhalten.
GastBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Kindergeldanspruch besteht ab dem Zeitpunkt der Bewerbung für die Ausbildung.
GastBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Warum? ich müsste doch eigenltlich auch für letztes Jahr Kindergeld bekommen. Die Voraussetzungen treffen ja auf mich zu.
GastBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Anspruchsvoraussetzungen stehen in § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG. War er im letzten Jahr ausbildungsplatzsuchend (Nachweise müssen vorgelegt werden) betseht Anspruch auf Kindergeld. Sonst nicht.
Das das Kind die Einkommensgrenze nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht überschreitet, begründet für sich allein noch keinen Kindergeldanspruch. Eine der Voraussetzungen des Satz 1 muss mindestens zusätzlich erfüllt sein.
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