ein weiterer gastBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Guten abend,
folgende situation: ich habe bis mai2009 zivildienst geleistet und bis zum august2009 ein dreimonatiges praktikum gemacht um meine fachhochschulreife zu erlangen. nun wuerde ich gerne zum september2010 ein FOEJ beginnen und bewerbe mich fleissig dafuer. leider gab's keine moeglichkeit frueher mit dem FOEJ zu beginnen, und somit bin ich grade am reisen. habe ich zur zeit anspruch auf Kindergeld?
Vielen Dank
GastBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Anspruch auf Kindergeld besteht nur, wenn du dich auf Ausbildungsplätze bewirbst (§ 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG; FÖJ ist keine Ausbildung!) oder unter 21, ohne Beschäftigung und bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet bist (§ 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG).
Trifft beides nicht zu, besteht erst wieder mit Beginn des FÖJ Anspruch auf Kindergeld.
PS: Solltest du nicht langsam mal an eine richtige Ausbildung denken? Schon wieder ein Jahr "verschenkt". KG endet mit 25 + 9 Monate.
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Das Buch erläutert praxisnah die steuerlichen Vergünstigungen von ihren Ansprüchen bis hin zu einer Zahlung. Dab...
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