01.02.10 12:44
Marcel
Marcel

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Kindergeld Forum

Wenig einkommen - kein Kindergeld

Hallo,
Habe das Problem das ich ab 2010 kein Kindergeld mehr bekomme!
Ich habe eine Eigene Wohung und komme jetzt nicht mehr aus!
Meine Einahmen:
-Ausbildungsvergütung :310€
-BAB 386€
-Halbweisen Rente : 145
Abgaben
Miete 270€+Nebenkosten 90€
Fahrtkosten Monatlich 103€

Warum bekomme ich kein Kinder geld habe nur niedriges einkommen Verstehe es nicht Bitte um Hilfe

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Antworten (7)

01.02.10 13:09
robinson76
BeiträgeMitglied seitPunkteOnline
97013.04.2009982robinson76 ist ist im Moment nicht online

Überprüfen

Normalerweise müsstest du, wenn du BAB bekommst auch (wieder) Kindergeld bekommen. Wobei das im Grunde ins BAB mit eingerechnet wird, es könnte also sein das du dann weniger BAB bekommst, in dem BAB-Bescheid müsste drinstehen ob Kindergeld mit angerechnet wurde. Wurde vielleicht vergessen, das Kindergeld neu zu beantragen bzw. erforderliche Nachweise einzureichen? Eventuell könnte man versuchen Wohngeld zu beantragen, wo ich aber glaube, das du dazu eventuell zuviele Einnahmen hast. einen Versuch wäre es aber sicherlich wert. Aber wie schon gesagt, ich würde erst einmal der Sache auf den Grund gehen, wieso das Kindergeld gestrichen wurde.

01.02.10 15:47
marcel
marcel

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Mhh

Also habe ja in Dezmber das letzte mal Kg Bekommen und dann einen Brief wo Drinne Stand das ich über den Jahres satz komme, nur glaube ich das die sich da vertan haben oder sontiges denn ich habe ja sogut wie nix an geld

01.02.10 16:20
robinson76
BeiträgeMitglied seitPunkteOnline
97013.04.2009982robinson76 ist ist im Moment nicht online

Naja...

Ich kenne jetzt nicht den genauen Satz aber 841 € sind ja nun auch nicht soo wenig. Klar bleibt da nach Abzug der Miete nicht viel übrig, deshalb eben der Vorschlag zwecks Mietzuschuß.

03.02.10 19:35
Gast
Gast

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Wohngeld vs. Mietzuschuss

Die Vorantwort ist schlichtweg falsch.

Kindergeld wird nicht auf BAB angerechnet.
Einen BAB-Bewilligung führt nicht zwingend zum Kindergeldanspruch.
Wohngeld erhälst du als Azubi nicht, dafür ist ja das BAB da.
Das einzige was du zusätzlich erhalten könntest wäre ein Mietzuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II. Wobei aber hierfür dein Einkommen zu hoch sein dürfte.

03.02.10 19:47
Gast
Gast

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Einkommensgrenze

Nun zu deinem Einkommen:

Januar bis Juli 7 x 310 €
August bis Dezember 5 x 325 €
Weihnachtsgeld 325 €
abzgl. SV-Beiträge 65,73 €
abzgl. Werbungskosten 12 x 103 €
Summe 2.493,27 €

Halbwaisenrente 12 x 145 €
abzgl. Werbungskosten 102 €
BAB 12 x 386 €
abzgl. Kostenpauschale 180 €
Summe 6.090 €

Summe Einkünfte und Bezüge 8.583,27 €
Grenzbetrag (8.004 €) ist deutlich überschritten

Dein Monatseinkommen beträgt immerhin 841 €. So niedrig ist das nicht.

Hinweis: Ich hab deine Ausbildungsvergütung im 2. Lehrjahr sowie das Weihnachtsgeld natürlich nur geschätzt. Setzte die tatsächlichen Werte ein. Kommst du im 2. Lehrjahr über 325 € brutto, werden auch SV-Abgaben fällig, die das Einkommen mindern. In meinem Bsp. fielen nur auf das Weihnachtsgeld SV-Beiträge an.

Noch ein Hinweis: BAB und Werbungskosten habe ich aus Vereinfachungsgründen nicht ganz korrekt ermittelt. Korrekt wäre so:
BAB für Kindergeld (steht im Bescheid) z.B. 350 €
Bei den Bezügen würden 12 x 350 € berücksichtigt.
Die Differenz (12 x 36 €) würde von den Werbungskosten abgezogen. Dabei muss aber mindestens der Pauschbetrag (920 €) verbleiben. 1.236 € minus 432 €, mindestens aber 920 €.

03.02.10 19:52
Gast
Gast

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Korrektur

Januar bis Juli 7 x 310 €
August bis Dezember 5 x 325 €
Weihnachtsgeld 325 €
abzgl. SV-Beiträge 65,73 €
abzgl. Werbungskosten 12 x 103 €
Summe 2.818,27 €

03.02.10 21:54
robinson76
BeiträgeMitglied seitPunkteOnline
97013.04.2009982robinson76 ist ist im Moment nicht online

Falsch ausgedrückt

Wenn man Kindergeld für ein Kind bezieht wird es nicht angerechnet, bezieht man Kindergeld für sich selber, dann wird es als Einkommen angerechnet. Richtig ist natürlich das der BAB-Anspruch nicht automatisch zum Kindergeldanspruch führt. Im Zuge des BAB-Bescheides wird aber in der Regel geprüft, ob Kindergeldanspruch besteht.


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