meliBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Ich wollte fragen ob die Pendlerpauschale auch für Kindergeld gilt d. h. ob ich bei den erhöhten Werbungskosten die Strecke zwischen Arbeitsstätte und Wohnung auch erst ab dem 21. Km angeben muss?????
Pascal LandauBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
DU musst die gesamte Strecke angeben, die ziehen dann selbst die 21 km ab. Allerdings gilt das jetzt glaub nicht mehr, da die Abschaffung ja als verfassungswidrig anerkannt wurde.
Siehe auch http://www.ratschlag24.com/index.php/pendlerpauschale-gilt-nach-urteil-wieder-voll_19778842/
Viele Grüße
Pascal - http://www.geld-im-internet.de/
![]() |
![]() |
Antwort schreiben |
Neuen Beitrag zum Thema Kindergeld schreiben |
29.01.10 | |
![]() | KINDERGELD |
21.08.08 | |
![]() | KINDERGELD |
30.07.07 | |
![]() | KINDERGELD |
20.07.07 | |
![]() | KINDERGELD |
13.07.07 | |
![]() | KINDERGELD |

Das Buch erläutert praxisnah die steuerlichen Vergünstigungen von ihren Ansprüchen bis hin zu einer Zahlung. Dab...
Folgen Sie uns