GastBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Hallo,ich wollte mal fragen,ob jemand weiss,ob das Kindergeld weiter gezahlt wird,wenn das Kind in Haft ist.Mein Sohn wird jetzt im Januar 18 Jahre alt und er macht ab Februar dort seinen Hauptschulabschluss nach.Steht mir das Kindergeld dann auch weiterhin zu???
Danke für die Antworten
AntworterBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Bis Januar hast du auf jeden Fall Anspruch auf Kindergeld nach § 32 Abs. 3 EStG.
Im Februar nach § 32 Abs. 4 EStG, aufgrund der Ausbildung. Was danach ist hängt davon ab, was dein Sohn macht.
Der Gefängnisaufenthalt steht dem Kindergeldanspruch (noch) nicht im Weg. Aber die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 EStG müssen grundsätzlich erfüllt sein.
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