19.10.05 11:43
Alex
Alex

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Kindergeld Forum

Rückzahlung von Kindergeld nur für ein halbes Jahr?!?!?

Hallo Leute, ich habe folgendes Problem. Wie ihr sicherlich wißt hat sich im Januar 05 das Gesetz mit dem Kindergeld geändert. Da ich in dieser Zeit, also von 2000 - 2002 in einer Ausbildung war, wurde mir für ein Jahr das Kindergeld gestrichen....Als ich dann jetzt mir das Geld für ein Jahr zurück holen wollte, habe ich aber nur das Geld für ein halbes Jahr bekommen... und als Grund sagt mir die Familienkasse "Mit Bescheid vom 16.01.02 war der Kindergeldanspruch ab Januar 02 aufgehoben worden. Der Bescheid war mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen, in der auf die Möglichkeit des Einspruches hingewiesen worden war. Mit Ablauf der Einspruchsfrist ist dieser Bescheid bestandskräftig geworden. Dies bedeutet, dass die Familienkasse an die getroffene Entscheidung gebunden ist und eine rückwirkende Änderung generell nicht möglich ist. Nach gefestigter höchstricherlicher Rechtssprechung darf ein neuer Kindergeldanspruch erst vom Folgemonat nach bekanntgabe des ursprünglichen Bescheides an sie festgesetzt werden"

Was für ein Bescheid vom 16.01.02 ??? weiß garnicht was die wollen????

Also ich verstehe daraus nicht wirklich viel... kann mir von euch jemand weiter helfen? wäre echt super nett...

Vielen dank. Alex

Auf diesen Beitrag antworten

Antworten (3)

21.12.05 14:48
Beck Wolfgng
Beck Wolfgng

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Kindergeld

Haben Sie nochmal Widerspruch eingelegt oder haben Sie eine Rückzahlung bekommen.
Bitte geben Sie mir Bescheid

21.12.05 16:39
Alex
Alex

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

hi. habe wiederspruch eingelegt,aber leider nichts bekommen :(
total gemein!

13.09.06 23:04
tina1
BeiträgeMitglied seitPunkteOnline
3311.09.200633tina1 ist ist im Moment nicht online

Am 16.01.02 haben Sie wohl damals den Bescheid bekommen, daß ab Januar 2002 kein Anspruch auf KG mehr besteht, Rechtsmittel hiergegen hätten bis zu 4 Wochen danach eingereicht werden können, haben Sie damals nicht gemacht, also ist der Bescheid vom Januar im Februar bindend geworden und somit kann durch das neue Gesetz der Anspruch erst ab Februar wieder geprüft werden.


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