Schulgeld in den Pauschbetrag einrechnen oder extra Werbungskosten?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe folgende Frage zu einem potenziellen Kindergeldantrag für das Kalenderjahr 2005:
Laut meinen Kalkulation überschreite ich für das Kalenderjahr 2005 die Einkommengrenze klar.
Doch wenn ich die Werbungskosten abziehe die ich habe, bin ich knapp drunter.
Ich erhalte ab 01.01.2005 elternunabhängiges Bafög und werde auf 400 Basis eine Beschäftigung annehmen.
Ich erhalte Leistungen aus dem Bafög in Höhe von 354, 00 €.
Nach 10 Monaten bin ich über der Grenze. Wenn ich den Pauschbetrag in Höhe von 920, 00 € mit einrechne und mein jähriches Schulgeld (Abendgymnasium) von 900, 00 €, bin ich knapp drunter.
Meine Frage:

Ist das Schulgeld in den Pauschbetrag einzurechen oder sind das Besondere Werbungskosten?

Vielen Dank

U. Schmidt

Antworten (2)

Schulgeld sind besondere Ausbildungskosten

WK

in §9a S.1 EStG: "Pauschbeträge für Werbungskosten" heisst es:

"Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die fogenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn sie nicht höhere Werbunskosten nachgewiesen werden..."

Aus der Formulierung folgt: entweder Pauschbetrag, ODER individuell aufgeführte Werbungskosten (mit Belegen).
Addieren kann man da nix, sonst käme man ja grundsätzlich auf höhere Werbungskosten als 920€ :)

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