22.11.06 08:03
Astrid
Astrid

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Kindergeld Forum

Rückzahlung von Kindergeld!

Liebe Experten,

Ich habe im gesamten Jahr 2005 studiert.

War von Januar bis Juni fest angestellt in einem Altenheim und habe ein Brutto von 7.700,- € für diese Zeit bezogen.
Von Juni bis Dezember habe ich in einer Tankstelle als geringfügig Beschäftigte gearbeitet und habe 2.400,- € (400,- €/mtl.) bezogen.

Für das 2. Halbjahr habe ich zusätzlich Bafög i.H.v. 400,- € bezogen wovon ich ja nur 50% als Bezug ansetzten muss. Weiterhin habe ich auch für das 2. Halbjahr Kindergeld i.H.v. 154,- €/mtl. erhalten.

Jetzt verlang die Kindergeldstelle eine Rückzahlung des Kindergeldes für das gesamte 2. Halbjahr.

Meine Frage ist nun - Wird der Anspruch auf das Jahr hochgerechnet, oder wird nur die Zeit gezählt, in der ich auch nur das Kindergeld bezogen habe?

Wenn ich nur meine Einkünfte & Bezüge berechne die ich im 2. Halbjahr erhalten habe, abzüglich des Werbungskostenpauschbetrages (920,- € x 6/12)und abzüglich der Kostenpauschale von 180,- €, komme ich auf gesamte Einkünfte i.H.v. 2.960,- €. Und damit liege ich m.E. unter der Grenze von 3.840,- € (7.680,-€ x 6/12). Berechne ich das richtig?

Ich bitte um schnelle Antwort wenn möglich!

Vielen Dank im voraus!

Antworten (1)

22.11.06 14:27
tina1
BeiträgeMitglied seitPunkteOnline
3311.09.200633tina1 ist ist im Moment nicht online

Die Anspruchsvoraussetzungen lagen im ganzen Jahr vor (Studium während des ganzen Jahres), daher werden die gesamten EK im ganzen Kalenderjahr zugrunde gelegt. Das Einkommen liegt somit im ganzen Jahr über der Ek-Grenze und kann bzw. muß zurückgefordert werden.


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