SebastianBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Ich habe kurz nachdem ich von dem BHG-Urteil erfahren habe, Kindergeld für den Ausbildungsstart rückwirkend vom 09/2003 für mich beantragt. Dieser Antrag ist aber nur zum Teil bewilligt worden, d.h. dass alle Zahlungen vor dem Januar 2005 (--> BHG Urteil) nicht rückwirkend bezahlt werden können, da das Urteil aus 01/2005 stammt. Wie kann ich nun vorgehen? Was ist das für ein spezieller Antrag, der in der Antwort zuvor steht?
Wahrscheinlich gab es schon einen Aufhebungsbescheid ab Januar 2005 und da dieser bindend geworden ist (innerhalb von 4 Wochen, wenn kein Einspruch eingelegt wurde) kann der Anspruch jetzt erst ab Februar neu geprüft werden.
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