ChristianBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Meine Exfrau hat nach unserer Scheidung das Kindergeld für unsere Kinder bezogen. Nun studiert meine Tochter und irgendwie haben die Exfrau und die Tochter es so gedreht, das das Kindergeld an die 22jährige Tochter ausgezahlt wird. Ich soll vollen Unterhalt für die Tochter leisten.Die Mutter ist Hartz 4 Empfänger und zahlt somit keinen Cent. Die Tochter wohnt in einer eigenen Wohnung. Könnte rein theoretisch nicht auch ich als Vater das Kindergeld beantragen und damit meine Tochter finanz. unterstüzten? Oder wie wirkt sich die Berechnung auf den Unterhalt aus? Muß man Kindergeld beim Bafög Antrag angeben?Denn wenn meine Tochter das volle Kindergeld bekommt und auch noch fast doppelt soviel Unterhalt von mir will und noch Bafög bekommt, dann- bitte verstehe mich keiner falsch, aber ich muß auch leben- dann halte ich das für nicht ganz ok.
Wenn Sie für Ihre Tochter Unterhalt leisten und die Mutter nicht, Ihre Tochter, wie Sie schildern einen eigenen Haushalt hat, dann haben Sie den Anspruch auf Kindergeld. Stellen Sie bei der für Sie zuständigen Familienkasse so schnell wie möglich einen Antrag auf Kindergeld.
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