Fritz R.Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Habe erfahren, dass man für die Wartezeit zwische Ende der Schule und Beginn des Zivis max. 4 Monate Anspruch auf Kindergeld hat.Auch wenn das Kind über 21 und arbeitslos ist. Ist das richtig? Wenn ja, kann man für diese Zeit rückwirkend Kindergeld beantragen. Mein Sohn war nach der Schule 5Monate arbeitslos und hat dann sein Zivi angetreten, er wusste aber nach Ende der Schule noch nicht, dass er Zivildienst macht.
Deswegen habe ich das auch nicht so melden können. Die Zeit in der mein Sohn arbeitslos war: Mai 2005 bis Oktober 2005
Der Anspruch kann 4 Jahre rückwirkend geprüft werden. Für die Zeit zwischen Schule und Zivi besteht ein Anspruch auf KG. Entweder gleich mit Neuantrag beantragen oder sollte er nach Ende der Zivizeit wieder eine Schul- oder Berufsausbildung aufnehmen, bzw. sich bei der Berufsberatung ausbildungsplatzsuchend melden könnte man auch dann die Zivildienstbescheinigung mit einreichen und auf diesen Zeitraum noch hinweisen.
![]() |
![]() |
Antwort schreiben |
Neuen Beitrag zum Thema Kindergeld schreiben |
20.11.06 | |
![]() | KINDERGELD |
14.11.06 | |
![]() | KINDERGELD |
11.11.06 | |
![]() | KINDERGELD |
27.10.06 | |
![]() | KINDERGELD |
25.10.06 | |
![]() | KINDERGELD |

Das Buch erläutert praxisnah die steuerlichen Vergünstigungen von ihren Ansprüchen bis hin zu einer Zahlung. Dab...
Folgen Sie uns